Am 18. März, gegen 8.50 Uhr, kam eine VW-Golf-Fahrerin aus bislang ungeklärten Gründen auf die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit dem Hyundai einer 53-Jährigen zusammen. Die beiden Insassinnen wurden schwerverletzt. Sie mussten von der Feuerwehr aus ihren Autos befreit werden. Die 35-jährige Golf-Fahrerin verstarb wenig später im Krankenhaus.

Trotz mehrfacher Anregungen, noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung
Der genaue Unfallhergang und die exakten Geschwindigkeiten sind noch unbekannt, aber laut Honné stehe für Pendler schon lange fest, dass jener Straßenabschnitt auf der L623 tückisch sei.
Aus diesem Grund stellte der Stadtrat bereits mehrfach Anträge, um die dort geltenden 100 km/h auf 70 km/h zu reduzieren, konnte sein Vorhaben jedoch nie durchsetzen.
"Das war immer vergeblich, weil nach deutschem Verkehrsrecht zuerst Unfälle passieren müssen. Erst danach ist eine Tempobegrenzung außerorts aus Sicherheitsgründen möglich", erläutert Stadtrat Honné in einem Schreiben an die Presse. Des Weiteren kritisiert er, dass er schon versucht habe, entsprechende Gespräche zu führen - ohne Erfolg. Unter anderem mit der Landtagsabgeordneten aus Karlsruhe, Ute Leidig.

Statement der zuständigen Landtagsabgeordneten
In einem Statement an die Redaktion teilt Leidig (Grüne) mit, dass sie tiefes Beileid gegenüber den Angehörigen empfinde. Und, dass ein Tempolimit in Betracht kommen könnte. "Es ist wichtig, den genauen Unfallhergang zu klären, und in Zusammenhang damit auch der Frage nachzugehen, inwiefern die Verkehrssicherheit an der Unfallstelle verbessert werden könnte, möglicherweise auch durch ein Tempolimit", so die 61-Jährige. Dass es davor Kontakt mit Honné gegeben habe, bestätigt Leidig in ihrem Schreiben nicht.

Was sagt die Stadt Karlsruhe zum Tempolimit?
Die Stadt Karlsruhe sieht das ähnlich. Allerdings sei die Strecke zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier bislang nicht als Unfallschwerpunkt bekannt gewesen. Dieser Status werde nach dem tödlichen Unfall jedoch neu überprüft. Ein Tempolimit komme jedoch erst infrage, wenn eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer nicht durch andere Maßnahmen verhindert werden kann. Zum Beispiel durch Gefahrenzeichen.

"Zur derzeitigen Beschilderung des Streckenabschnitts ist zu sagen, dass mehrere Gefahrenzeichen angebracht sind. Dass darüber hinaus eine besondere Gefahrenlage besteht, die eine Geschwindigkeitsreduzierung zwingend notwendig macht, war bislang nicht zu folgern, da nach geltendem Straßenverkehrsrecht jede Strecke lediglich mit angepasster Geschwindigkeit befahren werden darf", so die Stadt weiter.
Bedeutet: Erst wenn das Gutachten vorliegt und der Unfall genau rekonstruiert wurde, steht ein Tempolimit überhaupt erst zur Debatte.