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Karlsruhe: Nach sexuellem Missbrauch

Karlsruhe

Nach sexuellem Missbrauch

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    Nachdem der 47-Jährige im Jahr 2000 wegen sexuellen Missbrauchs einer damals 15-jährigen Praktikantin zu zwei Jahren und neuen Monaten Haft verurteilt wurde, entzog ihm das Regierungspräsidium Stuttgart die Approbation als Frauenarzt. Nach der Verbüßung seiner Freiheitsstrafe beantragte der Kläger im Jahr 2004 die Wiedererteilung seiner Approbation, was vom Regierungspräsidium Stuttgart abgelehnt wurde.

    Für junge und alte Ärzte gilt der gleiche Maßstab

    Das Amtsgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart. Dem Kläger fehle die Würdigkeit und die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Arztberufes, heißt es in der Entscheidungsbegründung. Er habe bei seinen Sexualstraftaten seine Autorität als Arzt und Ausbilder bedenkenlos missbraucht, um ein junges, unerfahrenes Mädchen in seiner Praxis dazu zu überreden, sexuelle Handlungen zu dulden. Damit habe er sowohl sein eigenes berufsbezogenes Ansehen zerstört, als auch das der Ärzteschaft insgesamt, deren Ethos es verbiete, Menschen Schaden zuzufügen.

    Die Verbüßung der Freiheitsstrafe und das zeitlich befristete Berufsverbot reiche nicht aus um die Würdigkeit wieder zu erlangen, urteilte das Gericht. Die Reue des Kläger nahm ihm die Kammer auch nicht ab, weswegen sie seine Zuverlässigkeit bezweifelt. Auch, dass der Arzt bei einer möglichen späteren Zulassung unter Umständen beruflichen Nachteile in Kauf nehmen müsse, beeindruckte die Richter nicht. Für jüngere und ältere Ärzte gelte kein anderer Maßstab.

    Nach SWR-Berichten sah das Heidelberger Strafgericht es als erwiesen an, dass der Arzt seine Praktikantin zwischen März 1997 und Januar 1998 in drei Fällen missbraucht hatte, wobei es auch zum Geschlechtsverkehr gekommen sein soll.

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