Im Schwurgerichtssaal des Landgerichts hatten sich zahlreiche Zuschauer eingefunden, die in beinahe atemloser Stille den Ausführungen des Richters folgten. Dieser wiederholte in genauer chronologischer Abfolge den Tathergang, um die Anklagepunkte für die einzelnen Angeklagten darzustellen. Die Verhandlungstage haben durchaus zu einer veränderten Lage im Vergleich zum Prozessbeginn geführt, denn damals war man von gemeinschaftlichem Mord ausgegangen - jetzt wurde dem jüngeren Bruder alleine die Tat zugeschrieben.
Der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige hatte, wie der Richter darlegte, nicht aus Affekt gehandelt - zumindest nicht bei der eigentlichen Tat, die nach einem ersten Angriff auf die Mutter verübt worden war. Jener wurde vorerst gestoppt, wohl durch das Einschreiten des deutsch-türkischen Bekannten der beiden Brüder.
Der ältere der beiden Brüder hätte jenen daraufhin seinerseits zurück gehalten, mit der Begründung, es handele sich um eine "Familienangelegenheit". Was dann an diesem Samstagmorgen in der Wohnung der Familie geschah, wirkt in der Rekonstruktion - nach Aufnahme aller Beweise - unfassbar und bedrückend.
Schmerzensschreie der Mutter wurden unerträglich
Während im Zimmer nebenan der ältere Bruder, der Bekannte und die Freundin des jüngeren Bruders beisammen sitzen und Musik hören, begibt sich der 19-Jährige zu seiner Mutter ins Schlafzimmer, wo er diese mit bloßen Fäusten über einen Zeitraum von mindestens einer Stunde misshandelt - so das Gutachten der Ermittler.
Dass der Täter dabei immer wieder kurzzeitig von seinem Opfer abgelassen haben muss, beweisen unter anderem im Badezimmer aufgefundene blutgetränkte Tücher, mit denen die Mutter scheinbar ihre Wunden versorgt hat. Außerdem hat die rechtsmedizinische Untersuchung ergeben, dass sich zum Todeszeitpunkt bereits Blut im Darmtrakt befand, was dafür spricht, dass eine längere Zeit seit dem Verschlucken verstrichen sein muss.
Später wichtig für die Verurteilung der beiden anderen Angeklagten ist eine Szene, die sich im Nachbarzimmer abspielt: Der ältere Bruder soll den Bekannten aufgefordert haben, die Musik lauter zu drehen. Wie er im Laufe des Prozesses zugab, konnte er die Schmerzensschreie der Mutter nicht mehr ertragen.
Der inzwischen 22-Jährige war auch der einzige, der während den Ausführungen des Richters Gefühlsregungen erkennen ließ. So saß er die meiste Zeit mit gesenktem, in die Hände gestütztem Kopf da. Als es zu seinen Anklagepunkten kam, ließ er sich von einem Polizisten ein Taschentuch reichen. Er habe nicht geahnt, dass es zum Tod der Mutter kommen könnte, so der Richter in der Urteilsbegründung.
Verletzungen wie nach schwerem Verkehrsunfall
Im Schlafzimmer verliert die Mutter unter den Schlägen des Sohnes irgendwann das Bewusstsein. Daraufhin erstickt sie an eingeatmetem Blut. Der 19-Jährige schaut zu und geht dann ins Nebenzimmer, um den anderen mitzuteilen, dass die Mutter tot sei. In den folgenden drei Tagen gehen die jungen Männer samt ihrer Freundinnen in der Wohnung ein und aus, ohne die Polizei zu verständigen.
Zumindest der ältere Bruder nimmt sich ein Hotelzimmer und schläft nicht mehr in der Wohnung. Allerdings soll er gegenüber der Freundin des Bruders direkt nach der Tat gesagt haben, der Tot der Mutter sei ihm egal, sie habe es verdient.
Nachdem der jüngere Bruder die Freundinnen am Dienstagmorgen dann unter anderem dazu gezwungen hatte, an der Leiche zu riechen, wurde es scheinbar zumindest der Freundin des älteren zuviel. Sie meldete der Polizei, es hätte eine "Schlägerei" gegeben. Direkt nach der Festnahme gab der 19-Jährige an, der Täter zu sein.
Dies deckte sich mit den Aussagen der Ermittler sowie dem Spurenbild - die Handknöchel des Jüngeren waren auch drei Tage nach der Tat noch geschwollen. Ermittlungstechnisch bildete dies das Gegenstück zu den unzähligen Wunden, mit denen der Körper des Opfers übersäht war. Die Verletzungen waren von einer Art, wie sie die Gerichtsmedizin normalerweise nur bei schwersten Verkehrsunfällen vorfindet. Dies hatte ein Sachverständiger aus Heidelberg vor Gericht ausgesagt.
Der Hauptangeklagte hörte sich den Vortrag des Richters sowie die Urteilsverkündung regungslos an. Verurteilt wurde er für Mord und nicht für Totschlag - aufgrund der niederen Beweggründe, wie der Richter erklärte. Allerdings erfolgte die Verurteilung nach Jugendstrafrecht, da Entwicklungsdefizite vorlägen. Außerdem erkannte das Gericht "Potential", dass der inzwischen 20-Jährige sein Leben in den Griff bekommen könnte.
Da der Mord wie auch weitere Körperverletzungsdelikte, die gegen ihn vorliegen, unter Alkoholeinfluss verübt worden sind, ordnete das Gericht den Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt an.
Voraussichtlich keine Revision
Das Urteil von neun Jahren Freiheitsstrafe begründete der Richter mit der "exorbitant brutalen und langandauernden Gewalt", die der junge Mann an den Tag gelegt hatte. Positiv hatten sich seine schwere Kindheit und das Geständnis ausgewirkt. Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt soll laut rechtlicher Vorgaben nach der Hälfte der Haftzeit erfolgen. Nach erfolgreicher Therapie könnte die restliche Zeit als Bewährungsstrafe verbüßt werden. Der Anwalt des 20-Jährigen zeigte sich mit dem Urteil zufrieden, die Höhe des Strafmaßes würde akzeptiert werden.
Sein Mandant habe nicht vor, in Revision zu gehen.
Der ältere Bruder war zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt, wurde folglich nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah ihn als Unterlassungstäter, da er die Tat hätte verhindern können. Er hätte als ältester Bruder eine "Garantenstellung" innegehabt - er hätte die Mutter beschützen müssen. Und dazu sei lang genug Zeit gewesen, wie der Richter betonte. Deshalb lautete das Urteil für ihn: drei Jahre Freiheitsstrafe. Laut Aussage seines Anwalts wolle er nicht in Berufung gehen.
Unter Jugendstrafrecht fiel nach Ansicht des Gerichts dagegen der zur Tatzeit 20-jährige Bekannte der Brüder. Dem Angeklagten, der ein beachtliches Vorstrafenregister vorzuweisen hat, wurde ein erhebliches Gewaltpotential bescheinigt. Wegen unterlassener Hilfeleistung und diverser anderer Delikte wurde er zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er soll ebenfalls in Entziehungshaft gehen, die er nach Angaben seines Anwalts in den nächsten Wochen antreten wird. Auch er werde keine Revision einlegen, so sein Verteidiger.