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Karlsruhe: Mord an Siebenjähriger: Angeklagter räumt Tat vor Karlsruher Gericht ein

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Mord an Siebenjähriger: Angeklagter räumt Tat vor Karlsruher Gericht ein

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    Auf einem Tisch liegt ein Richterhammer, darunter liegt eine Richterrobe.
    Auf einem Tisch liegt ein Richterhammer, darunter liegt eine Richterrobe. Foto: Uli Deck/Archiv

    Am Abend des 18. Mai dieses Jahres habe sich der Angeklagte Zutritt zur im Karlsruher Stadtteil Wolfartsweier gelegenen Wohnung einer Bekannten verschafft. Dort suchte die Mutter des späteren Opfers nach einem Streit mit dem Angeklagten Schutz für sich und ihr Kind. Zudem waren zwei Kinder der Freundin in der Wohnung anwesend.

    Der Angeklagte soll am besagten Abend die Abwesenheit der Frauen ausgenutzt haben, als er im Beisein der anderen Kinder mehrmals auf die Siebenjährige einstach und sie dabei mit einem mitgeführten Messer so schwer verletze, dass das Mädchen nur wenige Tage später im Krankenhaus verstarb. Nach der Tat sei der Mann geflüchtet. Er konnte kurze Zeit später in der Nähe des Tatorts von der Polizei festgenommen werden.

    Angeklagter stimmt Anklageschrift teilweise zu

    Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun vor, aus Rache und "heimtückisch" gehandelt zu haben. Bei Verhandlungsbeginn entschuldigte sich der Angeklagte bei den Angehörigen, das sei ihm wichtig gewesen, heißt es im Gerichtssaal. Dass er die Tat nicht ohne Weiteres zurückstecke, bestätigte auch der anwesende psychologische Sachverständiger: Er gab an, dass der Angeklagte ihm gegenüber äußerte, dass "er seinen Zorn gegenüber der Frau nicht an dem Kind hätte auslassen dürfen."

    Zudem stimmte der 29-Jährige der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft an diesem Tag nur teilweise zu: Nach seinen Angaben habe er die Tatwaffe nicht mitgebracht, also die Tat sei so im Vorfeld nicht geplant gewesen. Er wisse allerdings zu den konkreten Verläufen - auch zur Herkunft des Tatwerkzeugs - an diesem Abend nichts Weiteres.

    Auch zu seinen bisherigen Lebensumständen konnten offene Fragen vor Gericht nicht komplett geklärt werden. Der Angeklagte wollte sich nur zu einzelnen Fragen äußern. Nach dem Prozessauftakt wird die Verhandlung am kommenden Freitag fortgesetzte. Dann wird das Urteil des Landgerichtes erwartet.

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