Seit Juni gilt die neue E-Scooter-Verordnung, wer mit dem kleinen Roller unterwegs ist, macht das nun legal, denn die Führerscheinpflicht entfällt. Daher drängen dank der neuen sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf den Markt, der Weg für Sharing-Angebote ist frei. Seitdem gibt es immer mehr Firmen, die einen Verleih in verschiedenen Städten anbieten. Unter anderem in Mannheim und Stuttgart - nur in Karlsruhe besteht diese Möglichkeit noch nicht.

Die ein oder anderen E-Roller flitzen zwar schon durch die Fächerstadt, das sind aber private Fahrzeuge, die bei manchen Fahrradhändlern schon zum Sortiment gehören. Bisher gibt es die Gefährte also nur zu kaufen, doch ein Verleih ist wohl nur eine Frage der Zeit. Bei der Stadt Karlsruhe haben bereits sechs Anbieter Interesse angemeldet.
Einer davon ist die Firma Voi aus Schweden. Bisher ist sie europaweit in 33 Städten in zehn Ländern an den Start gegangen. Im Laufe des Jahres wollen sie in Deutschland in bis zu 35 Städten ihr Sharing-Modell anbieten, darunter auch in Karlsruhe.

Ebenfalls Interesse an einem Angebot in Karlsruhe hat die Firma Floatitlity. "Die Fächerstadt stellt einen attraktiven Standort dar, den wir in Zukunft gerne mit unserem Mikromobilitätsangebot unterstützen wollen", sagt Jannick Fischer, Pressesprecher des Unternehmens mit Sitz in Singapur und Hamburg. Andere Anbieter wie Lime oder Tier haben auf eine Presseanfrage von ka-news.de bisher nicht reagiert.
Ausleihen per Smartphone
Das Ausleihverfahren soll relativ laut Anbieter unkompliziert funktionieren: "Der Kunde kann auf seinem Smartphone den nächsten freien E-Roller lokalisieren und entsperren", so Claus Unterkircher, General Manager der Firma Voi, dem nach eigenen Angaben größten E-Scooter-Sharing-Anbieter Europas. Sobald die Fahrt abgeschlossen ist, kann das Gefährt an einem sicheren Ort abgestellt werden. "Der E-Scooter sollte da abgestellt werden, wo er weder den Verkehr behindert, noch im Weg steht", sagt Unterkircher auf Anfrage von ka-news.de.

Das die E-Roller nicht willkürlich überall abgestellt werden, ist auch der Stadt Karlsruhe wichtig: "Die E-Scooter sollen nicht unsachgemäß abgestellt werden. Die restlichen Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden", sagt Helga Riedel vom Presseamt der Stadt Karlsruhe gegenüber ka-news.de.
Die Anzahl der Flitzer soll zunächst auch begrenzt werden: "Es sollen an verschiedenen Punkten in der Innenstadt und in Durlach maximal 300 Fahrzeuge pro Anbieter aufgestellt werden", so Riedel.

Mehr scheinen die Anbieter selbst auch nicht aufstellen zu wollen: "Wir verfolgen einen skandinavischen Ansatz", so Claus Unterkircher. Das heißt das zunächst mit einer kleinen Flotte von 50 bis einigen hundert E-Scootern gestartet werden soll. "Wir steigern die Anzahl dann je nach Bedarf, um gemeinsam mit der Stadt das Angebot an die Nachfrage anzupassen", erklärt der General Manager von Voi.
Abgerechnet wird digital
Die Kosten belaufen sich im Schnitt auf ein Euro pro Fahrt, zuzüglich 15 Cent pro Minute. Bezahlt werden soll über die App. "Kunden können ihre Kreditkarte hinterlegen", erklärt Claus Unterkircher. Andere Anbieter geben den Kunden noch die Möglichkeit, per Paypal zu bezahlen um die elektrischen Tretroller, die eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen, auszuleihen.

Die Stadt sieht jedoch Schwierigkeiten im Alltag auf den Karlsruher Straßen: "Probleme sehen wir vor allem mit dem Fußverkehr, da vielen Nutzern nicht klar sein wird, wo sie zu fahren haben." Gefahren werden dürfen die E-Roller nur auf Radwegen - sind keine vorhanden, darf auf die Straße ausgewichen werden.

Bereits ab 14 Jahren dürfen die Scooter genutzt werden - ein Führerschein wird nicht benötigt, ebenso besteht keine Helmpflicht für die kleinen Flitzer. Die Sharing-Angebote dürfen dennoch nur Personen ab 18 Jahren nutzen. "Aus Gründen der Sicherheit müssen unsere Kunden volljährig sein. Auch die Weitergabe eines angemieteten Scooters an Minderjährige verletzt die Nutzungsbedingungen", so Unterkircher.
Mit dem E-Roller in die Straßenbahn
Die Fußgänger werden den Tretrollern auch im Straßenbahnverkehr begegnen. Klappbare Elektroroller, die weniger als 15 Kilogramm wiegen, dürfen jederzeit kostenfrei mitgenommen werden. "Größere und nicht klappbare Elektroroller mit mehr als 15 Kilogramm Gewicht werden wie ein Fahrrad behandelt", sagt Nicolas Lutterbach vom Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) auf Nachfrage von ka-news.de.

Das heißt, dass werktags zwischen 6 Uhr und 9 Uhr die Mitnahme der Roller, mit einem Gewicht über 15 Kilogramm, in Stadtbahnen, Straßenbahnen und Zügen der Deutschen Bahn nur mit einer Fahrradkarte möglich ist. "Im Busverkehr ist die Fahrradmitnahme in diesem Zeitraum generell untersagt", so Lutterbach. Von 9 Uhr bis 6 Uhr ist die Mitnahme von Elektroscootern jeder Gewichtsklasse, ohne Kauf einer Fahrradkarte, möglich.
"Infrastruktur des Radverkehrs ausbauen"
Da die Fahrer der Elektro-Tretroller den Radweg nutzen müssen, könnte es hier zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern kommen, denn der Platz auf der Straße ist begrenzt. "Die Infrastruktur des Radverkehrs muss noch konsequenter und großzügiger ausgebaut werden", so Helga Riedel von der Stadt Karlsruhe, auf Anfrage von ka-news.de.

Dennoch sieht die Stadt der neuen Möglichkeit, E-Scooter auszuleihen, auch positiv gegenüber: "Es ist sinnvoll, das Angebot der letzten Meile zu ergänzen. Die Vehikel können ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilität werden", sagt Riedel. "Es müssen dennoch einige Spielregeln eingehalten werden", sagt sie, und verweist auf die Stellflächen der Roller: Haltestellen, Grünflächen und ähnliche Punkte sollen freizuhaltende Flächen sein.
"Bis Ende des Jahres wollen wir in Karlsruhe vertreten sein"
Wann der E-Scooter-Verleih in Karlsruhe an den Start geht, ist noch nicht sicher, ein konkretes Datum gibt es noch nicht - weder von Seiten der Anbieter, noch von der Stadt. "Wir haben uns vorgenommen, bis Ende des Jahres auch in Karlsruhe zu sein", so Claus Unterkircher gegenüber ka-news.de. "Wann genau das sein wird hängt von den Gesprächen mit der Stadt ab."