Die Große Koalition hat sich auf eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes verständigt. Es soll ab 1. Juli 2017 in Kraft treten. Kommt es zur Trennung der Eltern und lebt das Kind bei einem Elternteil, von dem es versorgt wird, so besteht ein Anspruch gegenüber dem anderen Elternteil auf Zahlung von Unterhalt. Zahlt der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil nicht, wird auf Antrag von Seiten der Jugendämter ein sogenannter Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz geleistet.
Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss höchstens 72 Monate lang gezahlt, zudem begrenzt bis zum Erreichen des 12. Lebensjahrs. Ältere Kinder ab dem 12. Lebensjahr und minderjährige Jugendliche erhalten diese Unterstützung bisher nicht. Der monatliche Zahlbetrag der Jugendämter liegt derzeit bei Kindern von null bis fünf Jahren bei 145 Euro und bei Kindern von sechs bis elf Jahren bei 194 Euro. Die Jugendämter haben einen Rückerstattungsanspruch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil.
"Längst überfällige Reform"
"Dass Kinder nach der Höchstdauer von 72 Monaten bzw. mit Erreichen des 12. Lebensjahrs keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, muss dringend geändert und die Unterstützung von Alleinerziehenden verbessert werden. Gerade zwischen dem 12. bis 18. Lebensjahr fallen höhere Kosten für Kinder und minderjährige Jugendliche an, da sich deren Bedarf naturgemäß erhöht. Allein in Karlsruhe erhalten derzeit etwa 1628 Kinder Unterhaltsvorschuss, wobei die Rückgriffquote des Jugendamts mit etwa 44,16 Prozent im Vergleich zu anderen Städten als überdurchschnittlich gut zu bewerten ist, da die Rückerstattungsansprüche gegen den nichtzahlenden Elternteil konsequent, gerichtlich, notfalls mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden", so Stadträtin Bettina Meier-Augenstein in einer Pressemeldung zum Thema.
"Wir begrüßen es sehr, dass Bund und Länder sich auf Initiative der Bundesregierung nunmehr geeinigt haben, die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben und den Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu zahlen. Die längst überfällige Reform im Sinne der Kinder alleinerziehender Eltern soll ab Juli 2017 in Kraft treten", so Rahsan Dogan, Vorsitzende der Karlsruher Frauen Union.
Mindestens doppelt so viele Kinder profitieren
"Allein in Karlsruhe kann damit ab Juli mindestens doppelt so vielen Kindern und minderjährigen Jugendlichen wie bisher mit Unterhaltsvorschuss geholfen werden, die bislang keinen Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben. Bundesweit werden etwa 75.000 Kinder zusätzlich erreicht. Mit der Reform wollen wir insbesondere alleinerziehende Eltern unterstützen, die berufstätig sind und deren Kinder bedürftig und dringend auf den Unterhalt angewiesen sind", bekräftigt der Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther.
"Leistungen, die das Kind bzw. der alleinerziehende Elternteil nach dem SGB II erhält, sind anzurechnen, sodass auch nicht die Gefahr der doppelten Inanspruchnahme von Sozialleistungen besteht", so Wellenreuther abschließend.