"Allerdings reicht hierfür ab Sonntag, 3. April, eine medizinische OP-Maske aus. Eine FFP2- Maske wie bisher ist dann nicht mehr zwingend erforderlich, kann natürlich aber auch weiterhin getragen werden. Auf die Neuregelung der Maskenpflicht hat sich der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag verständigt. Die Regelung gilt somit auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)", so der KVV in einer Pressemitteilung,
Im Nachbar-Bundesland Rheinland-Pfalz, in dem auch Teile des KVV-Verbundgebiets liegen, bleibe die Maskenpflicht im ÖPNV ebenfalls über den 3. April hinaus bestehen.
Außerdem gilt die Maskenpflicht auch beim Betreten der KVV-Kundenzentren. Bis auf Weiteres muss auch hier ein OP-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Zudem bittet der KVV seine Kunden, auf den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten.