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Karlsruhe: L'Oreal vor Bundesgerichtshof wegen "Mogelpackung"

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L'Oreal vor Bundesgerichtshof wegen "Mogelpackung"

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    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und der Aufschrift Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und der Aufschrift Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa

    L‘Oreal habe über das Internet ein Waschgel beworben und verkauft. Laut der Verbraucherzentrale soll es sich dabei um eine auf dem Kopf stehende Verpackung gehandelt haben.

    "Erst durch Umdrehen der Verpackung, also erst nach dem Kauf zu Hause, ließ sich feststellen, dass diese nur teilweise befüllt war." Und weiter erklärt die Zentrale in ihrer Mitteilung vom 15. April: "Die Verbraucherzentrale [...] reichte nach erfolgloser Abmahnung Klage gegen L’Oreal ein." 

    Die erste sowie zweite Instanz, das Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen bereits beide die Klage zurück. Sie sahen keine Täuschung der Verbraucher: "Schließlich würden die Käufer:innen den Verstoß erst zu Hause feststellen, somit sei dieser für die Kaufentscheidung unerheblich." heißt es in der Pressemitteilung.

    Jetzt soll der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. "Mogelpackung ist Mogelpackung. Es wird nun eine weitere höchstrichterliche Entscheidung zum Dauerärgernis Mogelpackung geben. Wir hoffen auf eine deutliche Klärung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher" erklärt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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