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Karlsruhe: Leistungsbetrug durch Massage: 18 Monate Freiheitsstrafe

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Leistungsbetrug durch Massage: 18 Monate Freiheitsstrafe

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    Im Vergleich zu älteren benötigen jüngere Arbeitslosengeld-II-Bezieher oft länger finanzielle Unterstützung. (Bild: dpa)
    Im Vergleich zu älteren benötigen jüngere Arbeitslosengeld-II-Bezieher oft länger finanzielle Unterstützung. (Bild: dpa)

    Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte einen arbeitslos gemeldeten Masseur zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Betrugs. Der 52-Jährige aus dem Landkreis Karlsruhe arbeitete vier Jahre lang als freier Mitarbeiter in einer Massagepraxis. Der Arbeitsagentur verschwieg er seine Einkünfte in Höhe von über 54.000 Euro. Sie zahlte ihm somit zu Unrecht Arbeitslosengeld von über 17.000 Euro für den gesamten Zeitraum aus. Doch damit nicht genug. Der Masseur beantragte ab 2004 auch noch einen Existenzgründungszuschuss, um sich als Masseur und Bademeister selbstständig zu machen. Die Tatsache, dass er bereits seit 1999 in diesem Beruf arbeitete, verschwieg er dabei und ergaunerte so nochmals 12.000 Euro. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe brachten den Betrug schließlich ans Licht.

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