Landeserziehungsgeld wird weiterhin einkommensabhängig gewährt und beträgt für das erste und zweite Kind bis zu 205 Euro monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind bis zu 240 Euro monatlich. Für Geburten ab dem 1. Januar 2007 sind als Einkommensgrenzen 1.380 Euro für Paare und 1.125 Euro für allein erziehende Eltern festgelegt. Für die Geburten ab dem 1. Januar 2010 wurden die bisherigen Einkommensgrenzen erhöht und zwar auf 1.480 Euro für Paare und 1.225 Euro für allein erziehende Eltern. Dazu sind ab 2011 knapp 60 Millionen Euro veranschlagt.
"Vom Landeserziehungsgeld profitieren vor allem diejenigen Familien, die ein niedriges Elterngeld beziehen oder in denen bewusst ein Elternteil das Kind selbst betreut und erzieht", betonte die Kinderbeauftragte. Das Landeserziehungsgeld wird zusätzlich zum Kindergeld und zu sonstigen familienpolitischen Leistungen ausbezahlt. "Baden-Württemberg ist eines von nur vier Bundesländern, die ein Landeserziehungsgeld gewähren. Seit seiner Einführung im Jahr 1986 haben die Familien in Baden-Württemberg zirka 1,5 Milliarden Euro erhalten", erklärte die Sozialministerin abschließend.
Die Antragsvordrucke wurden laut Ministerium bereits vergangene Woche an alle Städte und Gemeinden im Land versandt.