"Wir haben die für das Antragsverfahren für die Blindenhilfe erforderlichen Vordrucke aktualisiert und an die Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden im Landkreis eine entsprechende Anzahl von Exemplaren verteilt", weist der zuständige Leiter des Amts für Versorgung und Rehabilitation, Dieter Zimmermann, auf den Zuständigkeitswechsel hin. Für den Antrag auf Landesblindenhilfe sei darüber hinaus eine Bestätigung des Einwohnermeldeamts der Wohngemeinde erforderlich.
Die bei den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe eingehenden Anträge sind an das Landratsamt Karlsruhe respektive Amt für Versorgung und Rehabilitation weiterzuleiten. Zuständig für die Bearbeitung sind Klaudia Meinzer und Ralf Grünling vom Amt für Versorgung und Rehabilitation. Die beiden Mitarbeiter des Landratsamts sind unter Telefon 0721/936-69 beziehungsweise 0721/936-5768 erreichbar.