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Karlsruhe: Land verhilft zum Eigenheim

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Land verhilft zum Eigenheim

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    Verbilligte Baudarlehen erhalten Familien ab einem Kind. Kommen in den ersten sechs Jahren weitere Kinder hinzu, werden sie bei der Förderung nachträglich noch berücksichtigt. Kinderlose Paare können ein "Optionsdarlehen" in Anspruch nehmen, für das bei einem späteren Familienzuwachs eine Ergänzungsförderung beantragt werden kann. In allen Fällen ist die Förderung einkommensabhängig und wird nur gewährt, wenn bereits vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss der Antrag durch eine Entscheidung des Landratsamtes oder der mit der Abwicklung der Förderung betrauten L-Bank in das Wohnraumförderungsprogramm aufgenommen worden ist.

    Wichtig ist zudem, dass bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum in allen Gebietskategorien eine Förderung möglich ist. Alle Förderungsmöglichkeiten kommen daher auch für Objekte in Gemeinden in Betracht, die außerhalb der Verdichtungsräume im ländlichen Raum liegen.

    Beispielsweise kann eine Familie mit einem Kind und einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 4.110 Euro im günstigsten Fall ein Z 15-Darlehen in Höhe von 85.000 Euro mit einem Staffelzins, der 15 Jahre lang verbilligt wird, erhalten. Die möglichen Laufzeiten des Z 15-Darlehens sind 15, 20 oder 30 Jahre. Zusätzlich kann ein unverbilligtes Optionsdarlehen in Höhe von höchstens 75.000 Euro mit einer Laufzeit von wahlweise zwölf oder 15 Jahren beantragt werden. Bei Geburt eines Kindes innerhalb von sechs Jahren erhält die Familie dann eine Ergänzungsförderung in Höhe von 7.000 Euro, die dann wahlweise als Sondertilgung oder zur Verminderung der Annuitätsrate eingesetzt werden kann.

    Paare, die noch keine Eltern sind, können auch das Optionsdarlehen beantragen. Für die Erstellung von barrierefreien Wohnungen ist ein Zuschlag von 10.000 Euro und für rollstuhlgerechte Wohnungen von 20.000 Euro auf das Z 15-Darlehen möglich. Liegt das Bauvorhaben im Ortszentrum, kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25.000 Euro gewährt werden. Besondere Bedingungen gelten für schwer behinderte Menschen. Informationen über das Landeswohnraumförderungsprogramm und Darlehensanträge gibt es beim Baurechtsamt im Landratsamt Karlsruhe und bei allen Rathäusern.

    Auf der Internetpräsenz der L-Bank sind ausführliche Informationen in der Rubrik "Wohnraumförderung" abrufbar. Ansprechpartnerin im Landratsamt sind Frau Graf und Frau Wagner vom Baurechtsamt - Sachgebiet Wohnraumförderung - Außenstelle Bruchsal, Orbinstraße 24, Telefon 07251/783-202.

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