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Karlsruhe: Land hilft beim Bau oder Kauf eines Eigenheims

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Land hilft beim Bau oder Kauf eines Eigenheims

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    Verbilligte Baudarlehen erhalten somit weiterhin Familien mit einem Kind. Sie können wie bisher zusätzlich ein Optionsdarlehen in Anspruch nehmen, um Kinder, die innerhalb von sechs Jahren hinzukommen, ebenfalls berücksichtigen zu können. Auch kinderlose Paare können ein Optionsdarlehen beantragen. In allen Fällen ist die Förderung einkommensabhängig und wird nur gewährt, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Die Ermittlung der Einkommensgrenze richtet sich wie im Vorjahr nach dem Bruttojahreseinkommen abzüglich der Werbungskosten. Die Einkommensgrenze liegt bei einem Ein- bis Zwei-Personen-Haushalt bei 43.920 Euro und erhöht sich um jeweils 8.500 Euro je weitere Person. Somit kann bei einem Vier-Personen-Haushalt das Bruttojahreseinkommen bei 60.920 Euro zuzüglich Werbungskosten liegen.

    Zuschlag für barrierefreie Wohnungen

    Die Höhe des Förderdarlehens richtet sich nach der Familiengröße sowie nach der Gebietskategorie des Bauortes. Für die Erstellung von barrierefreien Wohnungen ist ein Zuschlag von 10.000 Euro und für rollstuhlgerechte Wohnungen von 20.000 Euro möglich. Besondere Bedingungen gelten für schwer behinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen. Liegt das Bauvorhaben im Ortszentrum kann ebenfalls ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25.000 Euro berücksichtigt werden beziehungsweise können Zinsverbilligungen bis zu 5.400 Euro erfolgen. Für Projekte des innovativen Wohnungsbaues steht ein Programmvolumen von fünf Millionen Euro zur Verfügung.

    Bei ökologisch wirksamer Bauausführung kann das Förderdarlehen um bis zu 25.000 Euro erhöht werden beziehungsweise ein Zuschuss bis zu 5.000 Euro gewährt werden. Im Bereich der Sozialmietwohnraumförderung wird die Schaffung von Mietwohnraum durch den Bau von neuem Wohnraum zur Vermietung in Groß- und Universitätsstädten sowie an sonstigen Hochschulstandorten gefördert. Weiterhin können im Bereich der Mietwohnraumförderung Wohnungen sowie der Erwerb von Belegungsrechten für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung gefördert werden.

    Darlehensanträge sind beim Landratsamt erhältlich

    Das Fördervolumen für die Eigentumsförderung beläuft sich im Jahr 2009 auf rund 70 Millionen Euro, für den Sozialmietwohnraum auf rund 25 Millionen Euro sowie für den Mietwohnraum für besondere Bedarfsgruppen auf rund 4,45 Millionen Euro. Informationen über das Landeswohnraumförderungsprogramm und Darlehensanträge gibt es beim Landratsamt Karlsruhe - Baurechtsamt - und bei allen Rathäusern. Im Internet sind ausführliche Informationen unter der Rubrik "Wohnraumförderung" abrufbar. Ansprechpartnerin im Landratsamt, Baurechtsamt – Sachgebiet Wohnraumförderung - ist für den nördlichen Landkreis Barbara Graf, Außenstelle Bruchsal, Orbinstraße 24, Telefon 07251/783-202 sowie für den südlichen Landkreis Sandra Wagner, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721/936-6631.

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