Auf öffentlichen Plätzen in Baden-Württemberg werden wegen des grassierenden Coronavirus Menschenansammlungen verboten. Die Landesregierung bereitet ein Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen vor, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr.
Verbot ist Vorbereitung für Ausgangssperre
Bei der betroffenen Gruppengröße handle es sich um eine einstellige Zahl, das Justizministerium müsse das juristisch prüfen. Das diene dazu, die tatsächlichen Sozialkontakte unterhalb einer Ausgangssperre so weit wie möglich und geboten zu verringern, hieß es aus den Kreisen.
Zugleich aber lasse Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) Voraussetzungen und Regelung einer Ausgangssperre schon vorgreifend prüfen, damit diese schnellstmöglich umgesetzt werden könnte - sollten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Sonntag zum Schluss kommen, dass eine solche unabwendbar ist. Man setze jedoch alles daran, eine Ausgangssperre zu vermeiden, hieß es den Informationen zufolge.
"Kommt auf das Verhalten der Bürger am Samstag an"
Eine Ausgangssperre in Deutschland könnte nach Einschätzung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) sehr zeitnah verhängt werden. "Es kommt entscheidend darauf an, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen", sagte er der Rhein-Neckar-Zeitung (Freitag). Dafür müssten sich alle Bürger an die drastischen Regeln und Vorgaben halten. "Wenn das auf diese Art nicht gelingt, wenn zu viele Menschen zu unvernünftig sind - dann steht eine Ausgangssperre als Möglichkeit im Raum. Und das wird sehr schnell gehen. Wegen wenigen Unvernünftigen müssen dann alle zu Hause bleiben."
Kanzleramtschef Helge Braun hat den Samstag als entscheidenden Tag bei der Entscheidung über mögliche Ausgangssperren wegen des Coronavirus bezeichnet. "Am Samstag verabreden sich die Menschen ja traditionell miteinander, weil sie frei haben", sagte Braun dem "Spiegel". "Aber das geht abseits der Kernfamilie derzeit nun einmal leider nicht. Das muss jetzt eingestellt werden. Geschieht das nicht, kann es passieren, dass auch in den Bundesländern weitergehende Maßnahmen beschlossen werden, obwohl wir das eigentlich vermeiden wollen."
Vor-Ort-Verzehr soll untersagt werden
Eine weitere geplante Verschärfung der bestehenden Rechtsverordnung in Baden-Württemberg: Der Vor-Ort-Verzehr in Gasthäusern soll untersagt werden. Der Thekenverkauf zur Mitnahme sowie Lieferservice blieben erlaubt. Die Maßnahme werde am Freitag vom Ministerpräsidenten mit anderen Ministerpräsidenten abgestimmt.