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Karlsruhe-Stupferich/-Hagsfeld: Lärmschutz für Stupfericher Baugebiet wird nachgebessert

Karlsruhe-Stupferich/-Hagsfeld

Lärmschutz für Stupfericher Baugebiet wird nachgebessert

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    Der Lärmschutz für das Stupfericher Baugebiet wird nachgebessert.
    Der Lärmschutz für das Stupfericher Baugebiet wird nachgebessert.

    Der Verwaltungsgerichtshof hatte den Bebauungsplan "An der Klam/Illwig" im Juni für unwirksam erklärt, weil mit dem Plan vor allem die Gärten und Terrassen nicht ausreichend vor Lärm geschützt werden. Diesem Mangel wird die Stadt nun mit einer Lärmschutzwand abhelfen. Diese verläuft westlich des Kreisverkehrs entlang des Fuß- und Radweges. Um ein Heckenbiotop zu schützen, wird die drei Meter hohe Wand nicht direkt an die Kreisstraße gesetzt. Um dennoch möglichst nahe an der Lärmquelle zu stehen, ist die Lärmschutzwand auf der südlichen Seite des Weges vorgesehen.

    Nordöstlich des Kreisverkehrs soll der Lärmschutz dann direkt an der Straße wirken, da so der größte Effekt eintritt. Dafür ist eine Höhe von 2,50 Meter vorgesehen. Die ursprüngliche Planung im neuen Bebauungsplan soll weitgehend beibehalten werden. Allerdings soll die ursprünglich vorgesehene Durchfahrt zum bestehenden Wohngebiet "Pfefferäcker" ausgeschlossen werden. Außerdem wird es in einzelnen Baubereichen vermehrt Einzel- und Doppelhäuser geben. Damit reagiert die Stadt auf Wünsche von Grundstückseigentümern. Mit der Bürgerbeteiligung, die für Anfang 2011 vorgesehen ist, wird das Verfahren weitergeführt.

    Um Lärmschutz ging es auch beim Bebauungsplan "Lachenweg (Wohnen am Wasser)". Im Oktober hatte der Gemeinderat für das Hagsfelder Gebiet den Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gefasst, dabei aber darum gebeten, dass die Themen Lärmschutz und Einsatz von Solarenergie nochmals betrachtet werden. Im Planungsausschuss diskutiert wurden verschiedene Varianten für den Lärmschutz, außerdem stellte die Verwaltung das Energiekonzept des Trägers vor.

    Beim Lärmschutz sprach sich der Ausschuss für die Empfehlung des Gutachters aus und damit für eine 3,60 Meter hohe Gabionenwand auf der Böschung entlang der L560. Zusätzlich sind passive Lärmschutzmaßnahmen notwendig für die Obergeschosse der ersten Baureihe zur Straße hin. Das Gebiet soll mit einer unterirdischen Energiezentrale versorgt werden. Diese setzt für den Normalbetrieb auf erneuerbare Energien.

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