Dies ist geschehen und laut Wachter wurde 1919 "Nägel mit Köpfen gemacht": Er verweist auf den umfangreichen Vertrag zwischen dem badischen Staat und dem vormaligen Großherzoglichen Haus über die Auseinandersetzung bezüglich des Eigentums an dem Domänenvermögen, das am 9. April 1919 in Kraft getreten ist. Wichtig sei hier der Paragraph 8 des ersten Staatsvertrags vom März 1919, der seiner Meinung nach eine Ausgleichsklausel darstellt, wonach alle möglichen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus öffentlichem oder privaten Recht, ausgeschlossen sind.
Über 20.000 Unterschriften gesammelt
Gelb-Rot-Gelber Treffpunkt (Foto: ka-news) |
Anhand der Unterlagen sei "lückenlos nachzuweisen, was dem Großherzogtum, seinem Rechtsnachfolger, der badischen Republik, und dessen Rechtsnachfolger Baden-Württemberg gehört und was der markgräflichen Familie". Dieser Vertrag gelte bis heute, schließlich sei er nicht aufgehoben worden. "Mit der Vereinbarung seien alle Ansprüche der herzoglichen Familie abgewiesen" bemerkt der ebenfalls anwesende Vorsitzende der Landesvereinigung Professor Robert Mürb. Ihm ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass "die badischen Beamten sehr sorgfältig gearbeitet haben".
Diese Vereinbarung und weitere Rechtsakte wie unter anderem das am 17. April 1930 in Kraft getreten Gesetz des badischen Landtags über den Ankauf der im Eigentum der ehemaligen Großherzogin Hilda von Baden stehenden Kunstwerke der badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts in Karlsruhe seien im Generallandesarchiv für jedermann zugänglich und somit kein "schwarzes Loch", wie Wachter bemerkt. Am 6. Dezember will die Landesvereinigung Baden in Europa übrigens über 20.000 gesammelte Unterschriften von Bürgern aus Baden-Württemberg, Verona, Wien, Frankreich und England, die sich vom markgräflichen Haus und der Landesregierung enttäuscht zeigten, dem Ministerpräsident im Stuttgarter Landtag überreichen.