In Baden-Württemberg dürfen sich an diesen fünf Tagen zehn Personen treffen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Zahl der beteiligten Haushalte. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Hotelübernachtungen sind zudem für Familienbesuche erlaubt.
Kretschmann betonte außerdem, die Grenze zur Schweiz solle trotz teils hoher Infektionszahlen im Nachbarland weiter offenbleiben. "Die Grenzschließungen in der ersten Welle im Frühjahr haben zu ziemlichen Verwerfungen und zu großem Verdruss geführt", sagte er. Jetzt müsse dafür gesorgt werden, dass die Vorschriften auf beiden Seiten der Grenze ähnlich seien.