"Hat der Herr B. von ihnen einen 17-Zoll-Sony-Monitor, eine Sony-Digital-Kamera, einen Rechner und einen Drucker erhalten?", fragte Richterin Görlitz den Angeklagten. Der ehemaliger städtischer Mitarbeiter überlegte eine Weile, danach erinnerte er sich: "Also den Monitor, den Rechner und den Drucker hat er bekommen, aber an die Digitalkamera kann ich mich nicht erinnern". Weitere fünf Namen folgten, unter anderem auch Herr K., der dem Angeklagten geholfen habe seinen PC wieder zum Laufen zu bringen. Dafür habe K. unter anderem eine Stoßstange und ein Tacho für seinen Mercedes bekommen.
Danach präsentierte eine Sacharbeiterin ihren Bericht zu 30 dicke Aktenordner über alle "Eingangsrechnungen" und "Ausgangsrechnungen" des mitangeklagten saarländischen Firmeninhabers im Zeugenstand. Ihre Schlussfolgerung: 93 Prozent seines Firmenumsatzes kämen von der Stadt Karlsruhe; 77 ordnungsgemäßen Rechnungen stünden 274 Luftrechnungen und 47 verfälschte Mischrechnungen gegenüber. Des Weiteren habe der Ex-Mitarbeiter der Stadt ein Konto für seine Frau eingerichtet, dieses Konto aber selber verwaltet. Auf dieses Bankkonto überwies der Firmeninhaber die Arbeitslöhne für "seine Frau".
Die höchste Strafe für Bestechlichkeit beträgt 15 Jahre. Allerdings hat sich der Angeklagte mit seinem Geständnis kooperativ gezeigt, nach dem Motto: Es kommt eh alles raus, und nach einem Geständnis werden die Richter hoffentlich Gnade vor Recht walten lassen. Schließlich habe er viel "Scheiße gebaut" und am Gefängnis führt kein Weg vorbei. Die Frage ist nur - wie lange?