Laut dem FKS falle die Bilanz für Karlsruhe folgendermaßen aus:
- Vier Arbeitnehmer wurden bei der Arbeit angetroffen, die sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhielten. Es wurden vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet.
- Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in einem Fall Anhaltspunkte.
- In 10 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen (Beitragsvorenthaltung).
- In 14 Fällen gibt es erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit.
- Bei 27 Sachverhalten sind weitere Prüfungen erforderlich.

"Die Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine Rolle", heißt es in der Pressemitteilung.