Dies führe letztlich auch zu Defiziten im Hinblick auf alle anderen Benutzer der Straßenbahn, weil sie sich im Katastrophenfall unter der Erde einem unüberwindlichen Chaos gegenüber sähen. Das beklagte Land und die beigeladene Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft (Kasig) haben die Klage für unzulässig gehalten. Dem ist der VGH gefolgt.
Das Gesetz sehe vor, dass nur derjenige zulässigerweise Klage erheben könne, der möglicherweise in eigenen Rechten verletzt sei, heißt es in den Entscheidungsgründen. Der Kläger weise aber lediglich auf ein Gefahrenmoment hin, das alle Straßenbahnbenutzer in gleicher Weise treffe. Es handle sich somit um einen "Populareinwand", der zur Begründung der Klagebefugnis nicht ausreiche.
Kasig-Chef Casazza "hoch zufrieden"
Über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses hatte der VGH somit nicht zu entscheiden. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Der Geschäftsführer der Kasig, Walter Casazza, zeigte sich nach Bekanntwerden des Urteils hoch zufrieden: "Damit ist die Planfeststellung für den Bahntunnel endgültig bestandskräftig, wir können ungehindert und mit voller Fahrt an seine Verwirklichung gehen."
Beirat für Menschen mit Behinderungen verlässt sich auf gesetzliche Vorgaben
Das Bündnis "Stoppt das Millionengrab" wandte sich bereits im Vorfeld der Urteilsverkündung an die Presse: "Auf einem 70 Zentimeter schmalen Weg kann sich ein Mensch, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, nicht fortbewegen und schon gar nicht selbst retten." Der Gesetzgeber sehe allerdings keinen Änderungsbedarf der entsprechenden Betriebsordnung (BOStrab) - dennoch sieht das Bündnis die Kasig in der Pflicht: Für diese wäre es "kein Problem" gewesen auch einen rettenden "Notausgang" für Menschen mit Handicap einzuplanen.
Gegenüber ka-news erklärte der Beirat für Menschen mit Behinderungen, dass es ein Gespräch mit den Planern der Kombilösung gegeben hatte. "Hierbei wurde zum Beispiel die fehlende unterirdische Verbindung für Rollstuhlfahrer am Marktplatz von uns entdeckt. Dieser Missstand wurde danach von den Planern behoben." Was die Breite der Fluchtwege betrifft, verlässt sich der Beirat - wie Vorsitzende Stefanie Ritzmann erklärt, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
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