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Karlsruhe: Koma- und Flatrate-Saufen

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Koma- und Flatrate-Saufen

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    Bereits im November des vergangenen Jahres hatte die für das Gewerberecht zuständige Dienststelle Karlsruher Gaststätten- und Diskothekenbetreiber zu einem Gespräch eingeladen, bei dem die besondere Problematik solcher Veranstaltungen diskutiert wurde. Dabei wurde deutlich, dass man den zunehmenden Gewaltexzessen durch übermäßigen Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit nur durch ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten entgegenwirken kann. Dies ist insbesondere dadurch möglich, dass Wirte und Diskobetreiber freiwillig auf solche "Billig-Saufangebote" verzichten. Mitarbeiter von BuS haben auch auf mögliche verwaltungsrechtliche Sanktionen hingewiesen, sollte mittelfristig das Problem nicht gelöst werden.

    BuS will verstärkt gegen Billigangebote vorgehen

    Bislang aber, so zeigt ein Blick in die Kneipen- und Diskothekenlandschaft, hat sich diesbezüglich wenig getan: Nach wie vor haben zahlreiche Gastronomen an zumindest an einzelnen Tagen Billigangebote im Programm. Echte Flatrate-Angebote mag es inzwischen zwar keine oder nur noch sehr wenige geben. Alkoholika an bestimmten Tagen zu Preisen zwischen etwa einem und drei Euro anzubieten, ist aber immer noch weit verbreitet; selbst Longdrinks und Schnäpse werden mitunter zu Tiefstpreisen ausgeschenkt. Häufig richten sich die Angebote dezidiert an Jugendliche und Studenten.

    Die für das Gaststättenrecht zuständige Behörde hat auch die Aufgabe, bedenklichen Bewirtungskonzepten entgegenzusteuern und Einhalt zu gebieten. Bürgerservice und Sicherheit hat daher angekündigt, künftig verstärkt gegen Aktionen in Gaststätten und Diskotheken vorzugehen, welche die Gäste zu übermäßigem Trinken animieren. Das geht soweit, dass solche Veranstaltungen bereits im Vorfeld mit Maßnahmen des Verwaltungsrechts verhindert werden sollen.

    Gastronomen und Öffentlichkeit sollen für Problem sensibilisert werden

    Der Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" hat in seiner Sitzung im Mai ebenfalls das Problem erörtert und die Rechtslage wie folgt beschrieben: "Die Ankündigung von Koma- oder Flatrate-Partys ist bereits ein Indiz dafür, dass in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene verabreicht werden sollen. Solche Veranstaltungen können daher schon im Vorfeld verboten werden. Zuwiderhandlungen können nach dem Gaststättengesetz zum Widerruf der Konzession führen. Koma- oder Flatrate-Partys, die nach den erkennbaren Rahmenbedingungen auf einen Verstoß gegen das Gaststättengesetz hinauslaufen, sind unzulässig."

    Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses will BuS die Karlsruher Gastronomen erneut für die Problematik von "Billig-Saufangeboten" sensibilisieren, gleichzeitig aber auch die Öffentlichkeit über solche Auswüchse informieren.

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