Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Knaller-Countdown läuft: Das dürfen Sie an Silvester auf keinen Fall!

Karlsruhe

Knaller-Countdown läuft: Das dürfen Sie an Silvester auf keinen Fall!

    • |
    • |
    Nach dem Silvester-Einkauf: Feuerwerks-Fans sollten ihre Raketen und Knallkörper am besten im Kofferraum ihres Autos transportieren - und in der Originalverpackung lassen. Foto: Caroline Seidel
    Nach dem Silvester-Einkauf: Feuerwerks-Fans sollten ihre Raketen und Knallkörper am besten im Kofferraum ihres Autos transportieren - und in der Originalverpackung lassen. Foto: Caroline Seidel

    Die Sprengstoffverordnung (SprengG) gibt vor, was in der Silvesternacht unbedingt zu beachten ist. Während vom 2. Januar bis zum 30. Dezember das Zünden von Feuerkörpern nur Personen mit besonderer behördlicher Erlaubnis gestattet ist, gilt für die Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar ein Sonderrecht für die Festtagsmeute. An diesen fünf Verboten führt aber kein Weg vorbei!

    Volljährigkeit vorausgesetzt

    Wer es in der Silvesternacht krachen lassen möchte, muss für den Erwerb sowie das Zünden von Feuerwerkskörpern der Klasse II, wie Böllern oder Raketen, unbedingt volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Sonst kann der Schuss nach hinten losgehen!  

    via GIPHY

    Draußen ballern, drinnen nur feiern!

    Dass das Abrennen von Zündkörpern grundsätzlich nur draußen erlaubt ist - ist klar, oder? Das wollen Sie Ihrem Wohnzimmer bestimmt nicht antun!  

    via GIPHY

    Respekt vor dem Alter

    Außerdem ist das Zünden von Knallkörpern und Raketen auf keinen Fall in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie in der Nähe von Reet- oder Fachwerkhäusern  gestattet. Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA) Björn Weiße dazu: "Kinder, kranke und ältere Menschen leiden besonders unter dem Lärm." Also, gegenseitiger Respekt ist geboten, denn auch jeder wird einmal alt!

    Finger weg von Silvester-Knallern ohne BAM-Siegel!

    Hat ein Feuerwerk-Produkt nicht das Siegel der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM), lassen Sie es im Supermarktregal einfach liegen! Denn Zündkörper mit diesem Siegel stellen sicher, dass sie geprüft und zugelassen sind. Tipp: Das zugelassene Silvestersortiment steht nur vom 29. bis zum 31. Dezember zum Verkauf.

    via GIPHY

    Mehr explosive Infos?

    Sollten Sie sich aber einmal nicht sicher sein, gehen Sie auf die Seite www.bam.de. Dort bekommen Sie mehr Infos zur Rechtslage der Sprengstoffverordnung, damit Ihr Fest fern von Verletzungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Bränden und Sachschäden, ein echter Knaller wird! Im Zweifelsfall greifen Sie auf Feuerwerkskörper der Klasse I. wie Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, zurück! Diese können bereits Jugendliche ab dem Alter von zwölf Jahren erwerben. Ein Riesenspaß wie man sieht!
     

    via GIPHY

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden