21. Februar, 9.35 Uhr: Letzte Generation bezieht Stellung zum Urteil
Der "Klimakleber-Fall" aus Freiburg soll auch in Freiburg weitergehen. Für die Protestbewegung "Letzte Generation", die mit rund 50 Personen vor dem Gericht demonstrierte, ein enttäuschendes Urteil.
"Die Entscheidung des OLG Karlsruhe ist weder richtungsweisend noch weise. Sie zeigt sich nicht einmal bereit, Farbe zu bekennen und die zunehmend als abwegig empfundene Rechtssprechung zu den sogenannten Sitzblockaden fortzuschreiben. Sie schiebt einfach die Verantwortung von sich. Die Hoffnung: Möge eine andere Abteilung des AG Freiburg im zweiten Versuch gefälligst so entscheiden wie das Gros der Amtsgerichte", heißt es in einer Mitteilung an die Presse.
Das OLG teilte im Nachgang mit, dass es keine Absage an mögliche Freisprüche sei, sondern Korrekturen für eine inhaltliche Entscheidung notwendig seien.
14.24 Uhr: OLG Karlsruhe hebt Freispruch auf
Das OLG Karlsruhe hat einen Freispruch des Freiburger Klimaaktivsten gekippt und keine grundsätzliche Entscheidung getroffen, ob es sich in diesem Fall um Nötigung handelt. Das teilte das OLG in einer Pressemitteilung mit. So sei das Urteil des Amtsgerichts Freiburg, das den 32-Jährigen freigesprochen hatte, zu lückenhaft, um dies beurteilen zu können.
Weil dem Senat eine abschließende Beurteilung der Sache nicht möglich war, habe es das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung daher an eine andere Strafrichterabteilung des Amtsgerichts Freiburg zurückgewiesen.
Linke-Fraktion solidarisiert sich mit dem Angeklagten
"Für uns ist klar: Klimaschutz darf nicht kriminalisiert werden! Deswegen sind wir solidarisch mit dem Angeklagten", heißt es auf der Instagramseite der Karlsruher Linke-Fraktion am Dienstagmorgen.
10.20 Uhr: Letzte Generation sieht Urteile als willkürlich an
Während des Protests der Letzten Generation vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe dreht sich immer wieder auch eine Art Glücksrad. Auf den Feldern sind verschiedene Urteile, wie "Einstellung des Verfahrens", "neun Monate Haft" oder auch verschiedene Tagessatzhöhen zu lesen.

"Es geht darum, dass die Urteile schon sehr willkürlich wirken und sich doch die Frage stellt: Warum ist das so und warum wird ziviler Widerstand bestraft", erklärt Raoul vom Regionalteam Südwest der Letzten Generation das Aufstellen des Glücksrad.

In Baden-Württemberg beschäftigt sich zum ersten Mal ein Oberlandesgericht mit einem solchen Fall. Bundesweit hatten andere Gerichte einzelner Bundesländer derartige Blockaden bereits als Nötigung gewertet. So hatte etwa das Kammergericht Berlin vor einer Woche eine Verurteilung eines Mannes wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt.
10 Uhr: "Durch Protest werden Diskussionen nach außen getragen"
Vor Ort teilt Zoe Ruge, Begleiterin vom Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft gegenüber der Redaktion mit, dass die Letzte Generation die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen bedroht sieht. "Wir sprechen von Krisen wie etwa Wasserknappheit, wir werden mehr und mehr Konflikte sehen - auch in Deutschland. Das ist eine Sache vor der vorgebeugt werden soll, indem wir uns an Artikel 20a des Grundgesetzes halten", so die Protestlerin.

Es brauche eine aktive Zivilbevölkerung. "Wir brauchen nicht nur die 2000 Menschen von der Letzten Generation auf der Straße. Wir brauchen angemeldete Demos, Mahnwachen wie heute und wir brauchen auch Menschen in den Gerichten, die sich immer wieder mit der Frage auseinandersetzen: Wo ist gerade ein guter Hebelpunkt, um eine nachhaltige Gesellschaft aufzubauen und Politikern mitzuteilen, dass das das Hauptthema momentan sein müsste", sagt Ruge weiter.

Zur Demo vor dem OLG Karlsruhe heute habe sich die Letzte Generation versammelt, weil es an die Öffentlichkeit müsse, was im Gerichtssaal passiere. "Genau das passiert durch Demonstrationen. Durch Mahnwachen, durch Proteste werden Diskussionen, die normalerweise im Gericht oder auch im Parlament geführt werden nach außen getragen, so dass sich alle Menschen beteiligen und informieren können."
20. Februar, 5.30 Uhr: Diese Proteste sind in Karlsruhe geplant
"Nachdem er wegen eines Straßenprotestes in Freiburg freigesprochen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Richter erkannte die Blockaden als legitim an - unser Protest kann also durchaus rechtliche Anerkennung finden", schreibt die Letzte Generation Karlsruhe in einem Post auf Instagram.
Die Gruppe sieht in dem Verfahren einen entscheidenden "Meilenstein im Kampf für Klimagerechtigkeit" und veranstaltet deshalb eine Demo direkt vor dem Gericht.
Letzte Generation vor Gericht: Was ist passiert?
Wie die letzte Generation im Januar informierte, werden die Demonstranten zukünftig darauf verzichten, sich auf den Straßen festzukleben. Dass die Protestgruppe wohl schon zuvor darauf verzichtete, zeigt auch der Fall, der nun in Karlsruhe nochmal behandelt wird.

Im vergangenen Jahr blockierte die Letzte Generation die vielbefahrene B31 in Freiburg. Ein 31-Jähriger wurde infolge verhaftet und wegen Nötigung angeklagt. Das Gericht sprach ihn jedoch frei, da er sich eben nicht auf der Straße festgeklebt hatte. Außerdem habe er sich laut Gericht kooperativ und freundlich verhalten. Die örtliche Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein.
Wo findet die Verhandlung und der Protest der letzten Generation statt?
Die Demo findet vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe statt. Der Prozess beginnt um 10 Uhr. Ab 9 Uhr trifft sich die Letzte Generation und will mit einem "vielfältigen Programm und kreativen Aktionen" vor Ort Präsenz zeigen.