Die Kläger hatten dafür nach SWR-Informationen Ende 2015 in Abstimmung mit dem Landratsamt das Gelände eines ehemaligen Supermarkts gekauft und begonnen, ein Gebäude für 180 Flüchtlinge herzurichten. Dafür hatten sie einen Mietvertrag mit dem Landratsamt geschlossen, für den weiteren Projektabschnitt scheiterte demnach aber ein zweiter Vertrag wegen fehlender Baugenehmigung.
Wie das Gericht am Freitag bestätigte, fordern die Kläger vom Landkreis Karlsruhe nun rund 830.000 Euro zurück. Ein Urteil ist noch nicht absehbar.