Am 31. Juni 2020 sprach das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Allgemeinverfügung ein Badeverbot für den Baggersee in Neureut aus. Grund dafür seien die Gefahren für Badende, die sich aus dem dortigen Kiesabbau ergeben. Ein privater Kläger legte Widerspruch gegen dieses Badeverbot ein, wie einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu entnehmen ist.
Kiesabbau birgt Gefahren am See
Als Begründung nennt der Antragsteller, dass das östliche Ufer des Baggersees kaum vom Kiesabbau beeinflusst werde. Außerdem sei an anderen Baggerseen, die größeres Gefahrpotenzial für Schwimmer bieten, das Baden nicht verboten. Einen weiteren Antrag stellte er, um die Wirkung des Badeverbotes aufzuschieben. Beide Anträge wurden jedoch vom Verwaltungsgericht angelehnt.

Der sogenannte "Allgemeingebrauch von Gewässern", könne durch das Kiesbaurecht eingeschränkt werden, entschied die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts. Ein Verbot sei aufgrund der "vorzeitigen Abwehr von Gefahren" rechtmäßig.
Für Badende sei nicht erkennbar, an welchen genauen Stellen das Schwimmen im See gefahrlos ist und wo nicht. Vielmehr bestätigen fachliche Gutachten, dass beim Einstieg in den See überall Gefahren entstehen können.