In den Landkreisen Rhein-Pfalz-Kreis (RP), Karlsruhe (KA), Rastatt (RA), Neckar-Odenwald-Kreis (MOS), Rhein-Neckar-Kreis (HD), Calw (CW), Enzkreis (PF), Freudenstadt (FDS) sowie in den Städten Frankenthal (FT), Ludwigshafen (LU), Worms (WO), Baden-Baden (BAD), Karlsruhe (KA), Heidelberg (HD), Mannheim (MA) und Pforzheim (PF) wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer im April vom Hauptzollamt Karlsruhe übernommen.
Die bei Bürger bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Karlsruhe der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer. Zusätzlich stehen die örtlichen Zollämter als Kontaktstellen mit Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Bei schriftlichen oder telefonischen Anfragen ist auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter info.kraftst@zoll.de oder 0351/44834-550 behilflich.
Weitere Informationen sind auf www.zoll.de eingestellt.