Die Studierenden stimmten mehrheitlich für die Zivilklausel. Allerdings lag die Wahlbeteiligung lediglich bei 19,4 Prozent. Insgesamt beteiligten sich 3.636 Studenten an der Abstimmung, 2.292 stimmten für die Einführung der Zivilklausel, 1.297 stimmten dagegen. Das Ergebnis ist nicht gleichbedeutend mit der Einführung der Klausel. Da die Wahlbeteiligung unter 50 Prozent lag, muss nun das Studierenden-Parlament am Dienstag, 27. Januar, entscheiden, wie es mit dem Ergebnis umgeht.
Die Forderung nach einer Zivilklausel geht auf eine Initiative der Gewerkschaft ver.di und des Betriebsrats des Forschungszentrum Karlsruhe (FZK), das im Verbund mit der Universität das KIT bildet, zurück. Im Vorfeld der Abstimmung hatte besonders die Juso-Hochschulgruppe der Universität Karlsruhe für ein Ja zur Zivilklausel gekämpft. Am FZK ist die Militärforschung bereits seit der Gründung 1956 verboten. Alle Gremien forderten dort eine Übertragung der Klausel auf das KIT.
Bestimmung der Richtlinien des KIT
Unidirektor Horst Hippler hatte gegenüber der Gewerkschaft einräumen müssen, dass die Uni an einem Projekt forscht, das vom Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr gefördert wird. Somit beteiligt sich die Universität Karlsruhe an militärischer oder zumindest zivilmilitärischer Forschung.
Der Bund und das Land Baden-Württemberg legen derzeit die Eckpunkte und Richtlinien des KIT fest, das auf Forschung, Lehre und Innovation setzt. Die Initiative zur Einführung der Zivilklausel möchte auf diese Eckpunkte dahingehend Einfluss nehmen, dass es am KIT künftig keine Militärforschung gibt.
Verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben
Notwendige Grundlagenforschung, die auch von militärischer Seite genutzt werden kann, wolle man natürlich nicht verhindern, erklärte Dietrich Schulze, Sprecher der Initiative. Wenn jedoch ein militärischer Auftraggeber beteiligt sei, sei die Freiheit von Forschung und Lehre eingeschränkt. Denn dann kämen zwangsläufig Geheimhaltungsauflagen ins Spiel. Forschung mit militärischer Zielsetzung gehöre an einschlägige Einrichtungen, etwa die Bundeswehrhochschule in München, betonte Schulze.
Oft wird jedoch behauptet, das Grundgesetz verbiete einen Verzicht auf Militärforschung. Die Gewerkschaft ver.di hat nun ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, das in diesem Punkt Klarheit verschaffen soll. Am 10. Februar wird es eine öffentliche Veranstaltung zur Zivilklausel an der Universität geben, in der das Gutachten präsentiert werden soll.
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