Der komplette Rechnungsbetrag wird später vom KVV zurückerstattet. das teilt die KVV in einer Pressemitteilung mit.
Die Sonderregelung gelte bis zum Ende der Sperrungen am 15. September für alle Fahrten von Durlach, Wolfartsweier, Grötzingen, Pfinztal, Walzbachtal, Graben-Neudorf, Weingarten und Untergrombach in die Karlsruher Innenstadt und von dort zurück, die normalerweise mit der Tram 1, 2 oder 8 den S-Bahn-Linien S31, S32, S4 oder S5 beziehungsweise mit der Regionalbahn R2 durchgeführt werden.
Wie genau funktioniert das Ganze?
Vermittelt werden die Fahrten von der Taxizentrale Karlsruhe, heißt es in der Pressemitteilung. Dort können sich KVV-Kunden im Rollstuhl unter der Rufnummer 0721/944144 ein Taxi bestellen. Der Fahrgast entrichte am Ziel zunächst selbst den Fahrpreis und lasse sich dafür eine Quittung ausstellen. Auf dieser müsse die Tram-, S-Bahn- beziehungsweise Regionalzug-Strecke vermerkt sein, die er mit der Taxifahrt ersetzt hat.
Der Verbund benötige diese Information, um die Rechnung dem betroffenen Verkehrsunternehmen zuordnen zu können. Denn bei dem Angebot arbeiten die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK), die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und die Deutsche Bahn (DB) zusammen.
Laut KVV, muss diese Quittung nun zusammen mit Angaben zur Kontoverbindung sowie einer Kopie des Behindertenausweises an den KVV geschickt werden. Das gehe entweder per E-Mail mit eingescanten Dokumenten an reklamationen@kvv.karlsruhe.de oder postalisch an KVV-Kundenservice, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe. Die Mitarbeiter bearbeiten die Anfrage und überweisen den ausgelegten Betrag auf das angegebene Kundenkonto.