Die Bundesregierung müsse rasch ein entsprechendes Gesetz vorlegen. "Wie schnell das gehen kann, haben wir ja bei den Regelungen zur Beschneidung gesehen."
Der Mediziner vom Arbeitskreis Donogene Insemination (Behandlung mit Spendersamen) reagierte damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts im westfälischen Hamm. Es hatte einer 21-jährigen Frau das Recht zugestanden, ihren Erzeuger kennenzulernen, der damals den Samen spendete. Diese Pflicht zur Offenlegung könnte umgekehrt auch für Kinder von Samenspendern teuer werden, etwa wenn ihr Erzeuger im Alter auf Sozialleistungen angewiesen ist, warnte der Arzt. Dann könnten die Kinder zur Finanzierung herangezogen werden.
Besonders problematisch sei die Lage für lesbische Paare, die ein Kind per Samenspende bekommen. "Sollte das Kind irgendwann Sozialleistungen in Anspruch nehmen, müsste die Behörde nach dem Erzeuger suchen und ihn haftbar machen", sagte der Mediziner. Van Santen gehört zu den wenigen Ärzten in Deutschland, die lesbischen Paaren ihren Kinderwunsch erfüllen.
Der Arzt geht davon aus, dass Samenspenden in Zukunft an Bedeutung gewinnen, da die Zeugungsfähigkeit der Europäer seit Jahrzehnten abnimmt. Die Durchschnittszahl von 100 Millionen Samenzellen pro Erguss sei inzwischen auf 30 Millionen gesunken. "Bislang haben wir noch keine überzeugende Erklärung dafür."
Siehe auch:
Unbekannte Väter: ka-news besucht die Samenbank Karlsruhe
Arbeitskreis Donogene Insemination