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Nach langjährigen Diskussionen kommt nun der Mietspiegel für Karlsruhe. Er soll als Grundlage für die Satzung dienen, die die Stadt Karlsruhe zur Sicherung der "Sozialmieten" erlassen muss. Per Satzung muss die Mietobergrenze für öffentlich geförderten Wohnraum durch einen festgelegten Abschlag von der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt werden.

Mietspiegel als Grundlage für Kostenerstattung bei Hartz IV

Anlass ist die Neuregelung durch Paragraph 32 Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) und der Wegfall der Kostenmiete im öffentlich geförderten Wohnungsbau zum 1. Januar 2009. Der Mietspiegel werde einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete geben und damit die Grundlage für die Einbringung der Satzung zur Festlegung der Mietobergrenze im öffentlich geförderten Wohnungsbau bilden, erläutert Andrea Rosemeier, Leiterin der Statistikstelle beim Amt für Stadtentwicklung, im Gespräch mit ka-news.

Für die Berechnung der Mietobergrenzen im Rahmen der Kostenerstattung bei Hartz IV-Empfängern fordern Gerichte als Grundlage für die Festlegung der ortsüblichen Vergleichsmieten einen qualifizierten Mietspiegel. Für einen solchen hat die Statistikstelle mehr als 20.000 Haushalte zufällig ausgewählt, die den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge als relevant für den Spiegel gelten. Das sind solche, die innerhalb der letzten vier Jahre neu vermietet worden sind, beziehungsweise deren Miete sich in diesem Zeitraum verändert hat.

Haushalte haben keine Pflicht zu Auskunft

Die angeschriebenen Haushalte sollen unter anderem Angaben zu Größe, Lage, Zustand und Ausstattung ihrer Wohnung machen. Im Karlsruher Mietspiegel werden zusätzlich energetische Aspekte berücksichtigt, kündigt die Statistikexpertin an. "Wir wollen mit dem Mietspiegel ein Instrumentarium schaffen, dass auf breiter Basis akzeptiert wird und repräsentativ und objektiv ist", betont Rosemeier. Er liefere Informationen, die auf einer fundierten Datengrundlage basierten. Welche Kriterien darin eingehen, bestimmt das BGB.

Bei der Erstellung berät sich das Amt in einem Arbeitskreis ständig mit den Interessensverbänden "Haus & Grund Karlsruhe", dem "Mieterverein Karlsruhe" sowie den Karlsruher Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Denn Vertreter von Mietern und Vermietern sollen ein Wörtchen mitreden, sagt Rosemeier. So müssten sie zum Beispiel darüber entscheiden, inwiefern Ausstattungskriterien ein Mietminderungsgrund sein können. Die Haushalte sind nicht verpflichtet, Angaben über ihre vier Wände zu machen. "Wir bauen aber auf das Engagement der Bevölkerung", bekennt sie. Bisher falle die Resonanz der Bevölkerung jedenfalls sehr gut aus.

Objektive Übersicht über den Karlsruher Wohnungsmarkt

Der Vorteil, den ein Mietspiegel für Mieter und Vermieter habe, liege auf der Hand. So liefere er eine objektive Übersicht über den Wohnungsmarkt in Karlsruhe. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter erhalten Aufschluss darüber, in welchem Bereich ihre Miete, die sie bezahlen beziehungsweise verlangen, im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete liege. Zudem habe der Spiegel eine befriedende Wirkung, gibt Rosemeier zu bedenken. Viele Gerichte erkennen ihn bei Mietstreitigkeiten an.

Die Befürchtung, die auch einige ka-news-Leser äußerten, dass der Mietspiegel Tür und Tor für Mietwucher öffne, betrachtet Rosemeier als haltlos. Das habe sich gemäß der Erfahrung in anderen Städten bestätigt. "Der Spiegel bildet die Miete vor Ort rückwirkend ab." Selbst wenn Vermieter feststellten, dass sie deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, könnten sie nicht ohne Weiteres die Miete erhöhen. "Es ist gesetzlich geregelt, um wieviel Prozent ein Wohnungsbesitzer die Miete in welchem Bereich erhöhen darf", erklärt Rosemeier. Mit dem Mietspiegel habe das nichts zu tun.

Konflikte zwischen den Mietvertragsparteien verhindern

Mietwucher sei zudem schon vorher möglich gewesen. "Das setzt der Mietspiegel auch nicht außer Kraft." Zudem sei es nicht seine Aufgabe, darüber zu urteilen, ob eine Miete gerecht sei oder nicht, so Rosemeier. Solche konkreten Fälle müsse der Mieter direkt mit seinem Vermieter klären. Ein qualifizierter Mietspiegel diene der Markttransparenz und nutze beiden, weil er Konflikte zwischen den Mietvertragsparteien verhindere.

Bis zum Spätjahr will die Stadt ihren Mietspiegel fertig haben. Bevor dieser gültig ist, muss ihn der Karlsruher Gemeinderat erst als Grundlage für die Sozialmieten-Satzung erlassen. Ende 2012 beziehungsweise Anfang 2013 soll das Ergebnis der Befragung bekannt gegeben und in Form einer Broschüre veröffentlicht werden. Mieter und Vermieter können diese dann gegen eine Schutzgebühr zwischen fünf und acht Euro kaufen. Alle zwei Jahre muss die Übersicht dann überarbeitet und alle vier Jahre neu erstellt werden.

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