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Karlsruhe: Karlsruher Meldebehörde gibt Daten weiter: So können Sie widersprechen

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Karlsruher Meldebehörde gibt Daten weiter: So können Sie widersprechen

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    Ein Personalausweis Foto: Angelika Warmuth/Symbolbild
    Ein Personalausweis Foto: Angelika Warmuth/Symbolbild

    An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften darf das OA beispielsweise Daten von Familienangehörigen der Mitglieder weitergeben, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Das geht aus einer Pressemeldung der Stadt hervor.

    Die Daten der volljährigen Einwohner kann die Meldebehörde in Einwohnerbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken selbst veröffentlichen oder, wie in Karlsruhe, an den Karlsruher Adressbuchverlag übermitteln. Daten der Bürger, die im nächsten Jahr volljährig werden, können dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informatonsmaterial, übergeben werden, so die Stadt Karlsruhe.

    Das OA erteilt Melderegisterauskünfte grundsätzlich in schriftlicher Form, seit 2007 können diese Auskünfte über das Meldeportal per Internet erfolgen. Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden aber nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an Behörden sowie an öffentliche und nicht öffentliche Stellen erteilt.

    Meldegesetz garantiert Widerspruchsrecht

    Durch das Meldegesetzt haben Betroffene ein Widerspruchsrecht, Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen werden dann  nicht automatisiert über das Internet erteilt. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden.

    Wer gegen eine Weitergabe seiner Daten zu diesen Zwecken ist oder der Melderegisterauskunft zu seiner Person im Internet über das zentrale Meldeportal widersprechen will, kann das dem Ordnungs- und Bürgeramt bis 26. Juni schriftlich mitteilen.

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