Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Karlsruher Urteil erwartet: Wann darf die Polizei E-Mail und Passwörter einsehen?

Karlsruhe

Karlsruher Urteil erwartet: Wann darf die Polizei E-Mail und Passwörter einsehen?

    • |
    • |
    Wie viele Daten dürfen Ermittler sammeln? Das will das Bundesverfassungsgericht klären.
    Wie viele Daten dürfen Ermittler sammeln? Das will das Bundesverfassungsgericht klären. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

    Private Anschriften, Telefonnummern und sogar Passwörter: Datenschutz-Aktivisten wehren sich in Karlsruhe gegen die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern.

    Nun hat das Bundesverfassungsgericht über zwei Klagen wegen der sogenannten Bestandsdatenauskunft entschieden. Der Beschluss wird am heutigen Freitag in Karlsruhe veröffentlicht.

    Wie sind die Chats der Ultras juristisch zu bewerten?
    Wie sind die Chats der Ultras juristisch zu bewerten? Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste dürfen für ihre Arbeit die "festen" Bestandsdaten abfragen. Dazu gehören zum Beispiel auch der Name und das Geburtsdatum, nicht aber einzelne Verbindungen - solche Daten heißen in der Fachsprache Verkehrsdaten.

    Gesetz musste bereits nachgebessert werden

    Die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Zum Teil läuft die Abfrage zentral und automatisiert über die Bundesnetzagentur. Andere Daten fragen die Ermittler einzeln bei Telefongesellschaften und Providern ab, aber zum Beispiel auch bei Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Hotels.

    Das Verfassungsgericht hat die Praxis 2012 weitgehend bestätigt. Angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikationsmittel seien die Behörden "auf eine möglichst unkomplizierte Möglichkeit angewiesen, Telekommunikationsnummern individuell zuordnen zu können", entschieden die Richter damals. Die Regelungen im Telekommunikationsgesetz gingen ihnen aber in einigen Punkten auch zu weit, es musste nachgebessert werden.

    Schalten Sie zeitweise das Handy/Smartphone aus! Unser Gehirn braucht Pausen, so wie unser Körper. Niemand könnte pausenlos rennen. Verschaffen Sie dem Gehirn Ruhephasen, so wie es diese früher selbstverständlich hatte (an der Kasse in der Schlange, an der
Bushaltestelle, bei der Autofahrt über Land)
Die dauernde Missachtung dieser Gesetzmäßigkeit führt zu einer
permanenten Überbelastung des Gehirns, weil es unter Daueranspannung steht.
    Schalten Sie zeitweise das Handy/Smartphone aus! Unser Gehirn braucht Pausen, so wie unser Körper. Niemand könnte pausenlos rennen. Verschaffen Sie dem Gehirn Ruhephasen, so wie es diese früher selbstverständlich hatte (an der Kasse in der Schlange, an der Bushaltestelle, bei der Autofahrt über Land) Die dauernde Missachtung dieser Gesetzmäßigkeit führt zu einer permanenten Überbelastung des Gehirns, weil es unter Daueranspannung steht. Foto: dpa-infocom

    Nun geht es um zwei Klagen gegen die überarbeiteten Vorschriften. Eine der Verfassungsbeschwerden wird von mehr als 6.000 Menschen unterstützt. Sie war 2013 von dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden. Breyer hatte zusammen mit seinem Bruder auch schon die erste Karlsruher Entscheidung erstritten.

    Datenschutz: Wie leicht dürfen Internetnutzer zu erkennen sein?

    Die Kläger kritisieren, Polizei und Geheimdienste könnten nun sogar leichter und in noch größerem Umfang Daten einsehen. Die Abfrage von Passwörtern zu E-Mail-Postfächern oder PIN-Nummern von Handys müsste zwar jetzt ein Richter genehmigen, das könne aber oft umgangen werden. Über die genutzte IP-Adresse sei jeder Internetnutzer jederzeit namentlich identifizierbar. Mit der Klage wollen sie erreichen, dass der Staat Kommunikationsdaten nur bei schweren Straftaten und nicht schon bei Bagatelldelikten nutzen darf.

    Nach Ansicht der Kläger ist die Entscheidung auch relevant für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet, das in Kürze in Kraft treten soll. Soziale Netze wie Facebook und Twitter müssen künftig auch IP-Adressen herausgeben, um Nutzer, die Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen posten, zu identifizieren. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden