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Karlsruhe: Karlsruhe sucht Schöffen und Jugendschöffen: Bewerben bis 28. März

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Karlsruhe sucht Schöffen und Jugendschöffen: Bewerben bis 28. März

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: (Archiv)

    In der Regel wird ein Schöffe zu zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen und ist hierfür laut Pressemeldung von seinem Arbeitgeber freizustellen. Schöffen nehmen an Hauptverhandlungen in der Strafgerichtsbarkeit teil und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil wie die Berufsrichter.

    Schöffen zwischen 25 und 69 gesucht

    Für die Wahl macht die Stadt jeweils eine eigene Vorschlagsliste. Über die Aufnahme in die Liste der Erwachsenenschöffen entscheidet der Gemeinderat, bei den Jugendschöffen liegt die Entscheidung beim Jugendhilfeausschuss. Die Aufnahmen erfolgen voraussichtlich im Juni dieses Jahres.

    Interessierte, die sich als Schöffe bewerben wollen, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Wohnsitz in Karlsruhe haben und am 1. Januar 2014 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Weiterhin müssen sie dazu fähig sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden und dürfen wegen einer vorsätzlichen Tat nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Für die Ausübung des Amtes als Jugendschöffe sollen außerdem nur Personen berufen werden, die Erfahrungen in der Jugenderziehung haben, teilt die Stadt Karlsruhe mit.

    Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Schöffenamt und zum Wahlverfahren sind unter www.karlsruhe.de verfügbar. Telefonische Auskünfte zur Wahl der Erwachsenenschöffen sind beim Wahlamt unter der Telefonnummer 0721/133-1240 und -1241 einholbar. Das Jugendamt steht unter der Rufnummer 0721/133-5413 für Fragen zur Jugendschöffenwahl zur Verfügung.

    Interessierte Bürger für die Tätigkeit als Erwachsenenschöffe senden ihre Bewerbung bis Donnerstag, 28. März, per Post an: Stadt Karlsruhe - Wahlamt, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe.

    Die Bewerbung als Jugendschöffe ist bis Donnerstag, 28. März, per Post zu richten an: Stadt Karlsruhe - Jugendamt, Esther Klumpp, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe.

    Die Wahl der benötigten Haupt- und Hilfsschöffen erfolgt im kommenden Herbst durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Gewählte Personen erhalten von dort eine Mitteilung.

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