Ziel ist es, die durch den Verkehr bedingten hohen Konzentrationen an Feinstaub und Stickstoffdioxid zu minimieren. Von Ausnahmen abgesehen, „kostet“ Fahren ohne Plakette 63,50 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, darauf weist die Dienststelle Bürgerservice und Sicherheit (BuS) hin. BuS rät daher, sich rechtzeitig um eine Plakette zu bemühen, die dann auch in Umweltzonen anderer Städte Gültigkeit hat. Plaketten gibt es in den Bürgerbüros sowie bei Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen, Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ und anderen Sachverständigenorganisationen zum Preis zwischen fünf und zehn Euro.
Plakettenverkauf auf dem Weihnachtsmarkt
Auf dem Weihnachtsmarkt sind BuS und Dekra morgen und übermorgen von 11 bis 18 Uhr mit einem Stand vertreten. Die roten, gelben und grünen Aufkleber zeigen, zu welcher Schadstoffgruppe gemäß der europäischen Abgasnorm (Euro-Norm) Pkw oder Lkw gehören. Konkret also, wie viele Abgase sie ausstoßen. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Plakette, dürfen in der Umweltzone also nicht fahren. Ab 2012 gilt das auch für die „roten“ Vehikel (Gruppe 2). Am umweltfreundlichsten sind nach der gelben (Gruppe 3) die Autos und Lastwagen mit grüner Plakette (Gruppe 4). Auf die Plakettenpflicht weisen Plakate an Ständern, in Schaukästen und auf Litfasssäulen, Banner sowie Zeitungsannoncen hin, kündigt die Stadtverwaltung an.
An Autos „ohne“ klemmen Politessen derzeit Hinweisflyer, bis Ende des Jahres macht BuS so auf die Plakettenpflicht aufmerksam. Die Verkehrsbeschränkungen gelten ohne zeitliche Begrenzung. Wer sein Auto „liften“ will, um eine bessere „Farbe“ zu bekommen, kann beispielsweise einen Dieselrußfilter oder einen geregelten Katalysator einbauen lassen. Es gilt der Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme“. Ausgenommen sind bis Ende 2009 Fahrten mit Fahrzeugen, die nicht nachgebessert werden können, wenn sie der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwenigen Gütern, etwa Medikamenten, oder Dienstleistungen wie der Behebung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden dienen (Details siehe auch StadtZeitung vom 28. November, Amtliche Bekanntmachungen). Generell ausgenommen sind selten in Umweltzonen anzutreffende Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- und Umrüstungskosten wie etwa Kräne, Schwerlasttransporter und Zugmaschinen, Oldtimer mit H-Kennzeichen, zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, Krankenwagen und Pkw zum Transport von, per Ausweis nachgewiesen, außergewöhnlich gehbehinderten, hilflosen und blinden Menschen. Informationen und portofreie Bestellung der Plakette im Internet sind unter www.karlsruhe.de/bus möglich oder direkt im Bürgerbüro, Steinhäuserstraße 22.
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