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Karlsruhe: Karlsruhe: Drittes Geschlecht im Behördenregister nötig

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Karlsruhe: Drittes Geschlecht im Behördenregister nötig

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    Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bei einer Urteilsverkündung.
    Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bei einer Urteilsverkündung. Foto: Uli Deck

    Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren - aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

    Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzte eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung. (1BvR 2019/16)

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