"Bei jeder vierten Waffenkontrolle waren die Schußwaffen nicht ordnungsgemäß verwahrt", so Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA) der Stadt Karlsruhe gegenüber ka-news. Seit August kontrollieren zwei städtische Waffenkontrolleure Waffenbesitzer in Karlsruhe.
Fast 4.000 Waffenbesitzer haben keinen Nachweis erbracht
Die Kontrolleure des OA haben bereits 88 Waffenbesitzer aufgesucht, allerdings nur etwa die Hälfte auch angetroffen. Bei 43 Kontrollen wurden schließlich zehn Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt, teilte Weiße mit. Entweder seien die Schußwaffen nicht ordnungsgemäß verwahrt worden oder es war kein zertifizierter Tresor vorhanden.
Das OA hatte bereits im vorigen Jahr - damals noch unter dem Namen "Bürgerservice und Sicherheit" (BuS) - alle Karlsruher Waffenbesitzer angeschrieben und einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition angefordert. Als so ein Nachweis kann ein Kaufbeleg über einen Waffenschrank dienen. Waffenbesitzer, die bisher noch nicht die sichere Aufbewahrung ihrer Waffen nachgewiesen haben, bekommen seit August unangemeldet Besuch vom OA.
Von den etwa 5.000 Karlsruher Waffenbesitzern haben rund 3.800 diesen Nachweis bisher nicht erbracht. Viel Arbeit also für die zwei Kontrolleure, die vor Dienstantritt vom OA in Waffenkunde geschult wurden. Es sei fast unmöglich alle Waffenbesitzer zeitnah zu kontrollieren, räumt Weiße ein. Aber man gehe nach Dringlichkeit vor und würde zuerst Waffenbesitzer aufsuchen, die noch keinen Nachweis erbracht hätten. Die Zeit werde zeigen, ob das Personal ausreiche. Die Entscheidung über eine Aufstockung des Personals liege allerdings nicht beim OA. Erfreulich jedenfalls sei, dass seit den tragischen Ereignissen von Winnenden etwa 500 Karlsruher Waffenbesitzer ihre Waffen freiwillig abgeben hätten.
Gemeinderat stimmte im Juli für die Schaffung der Stellen
Ein Bußgeld- oder Strafverfahren wurde noch gegen keinen der Waffenbesitzer eröffnet. Die Waffenbesitzer, die ihre Waffen nicht ordnungsgemäß sichern, würden aufgefordert einen entsprechenden Tresor innerhalb weniger Tage anzuschaffen und dies der Behörde nachzuweisen, sonst würden die Waffen beschlagnahmt, so der Leiter des OA.
Vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse von Winnenden hat der Gesetzgeber zum 17. Juli 2009 das Waffenrecht geändert. Das Waffenrecht sieht die Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen vor. Eine Kontrolle soll regelmäßig alle drei Jahre stattfinden. Der Karlsruher Gemeinderat stimmte im Juli dieses Jahres mit großer Mehrheit für die Schaffung zweier Personalstellen für die Durchführung waffenrechtlicher Kontrollen durch das OA.