Die monatelange Zwangstrennung vieler unverheirateter Paare soll am Montag, 10 August, enden. Das teilt das Bundesinnenministerium (BMI) mit und kommt damit einer seit Wochen geäußerten Forderung von Betroffenen nach.
"Voraussetzung für die beschlossenen Einreiseerleichterungen ist der Nachweis einer auf Dauer angelegten Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder dem Nachweis eines vorherigen gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland", teilt das BMI mit.

Damit sich die Paare wiedersehen dürfen und eine Einreise aus Drittstaaten erlaubt wird, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person
- eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung
- Nachweise der vorherigen Treffen durch Passstempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets. Unabhängig hiervon gelten für alle Einreisenden aus Risikogebieten besondere Bestimmungen.
Zur Eindämmung des Coronavirus hatten Deutschland und die anderen EU-Staaten ein weitreichendes Einreiseverbot für Bürger der allermeisten Nicht-EU-Länder verhängt. Kurzfristige Besuche bei Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder nahen Angehörigen sind zwar unter bestimmten Bedingungen auch aus diesen Ländern erlaubt, "Unverheiratete konnten ihren Partner in Deutschland hingegen bislang nicht besuchen", berichtet unter anderem tagesschau.de.
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