Hintergrund des Antrags sei die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungswesen in Baden-Württemberg: "Die Sonderschulpflicht wird abgeschafft und Eltern von behinderten Kindern können ab dem kommenden Schuljahr erstmals entscheiden, ob ihr Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule oder eine Sonderschule besuchen soll", erklären die Grünen in ihrer Pressemitteilung.
Die Fraktion begrüßt in ihrer Pressemitteilung die gesetzliche Verankerung der Inklusion. "Damit wird eine langjährige Forderung der Eltern erfüllt. Sie erhalten ein Wahlrecht und müssen nicht mehr als Bittsteller auftreten, wenn sie einen gemeinsamen Unterricht ihres behinderten Kindes mit Kindern ohne Behinderung wünschen", so Stadträtin Renate Rastätter, schulpolitische Sprecherin der Fraktion.
Bestandsaufnahme in der Fächerstadt
In Karlsruhe gebe es bereits langjährige positive Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen, so u. a. an der Grundschule Beiertheim, der Nebenius-Realschule und der Grund- und Gemeinschaftsschule Grötzingen. Dennoch stelle die neue schulgesetzliche Verankerung der Inklusion eine große Herausforderung für die Stadt Karlsruhe als Schulträgerin dar.
Die Stadt müsse einen Kriterienkatalog erstellen, welche Anforderungen für inklusiv arbeitende Schulen erfüllt sein müssen, so Stadtrat Alexander Geiger. Dazu würden neben der barrierefreien baulichen Gestaltung auch Raumangebote für flexible Lerngruppen, Förder- und Differenzierungsräume, Sanitätsraum, Rückzugsbereiche sowie geeignetes Mobiliar und Unterrichtsmaterialien gehören.
"Auf dieser Grundlage kann eine Bestandsaufnahme über den Entwicklungsbedarf der Schulen durchgeführt werden", heißt es in der Pressemitteilung weiter, "dabei müssen sowohl die baulichen Maßnahmen als auch die Bereitschaft und Motivation der jeweiligen Schulgemeinschaft aufeinander abgestimmt werden."