ka-news.de/(dpa/lsw)

In der Nacht auf Donnerstag haben sich Bund und Länder in ihrem gemeinsamen Treffen geeinigt: Auch wenn der Lockdown erneut bis zum 28. März verlängert wird - erste Lockerungen soll es dennoch schon geben, zusammengefasst in einem fünfstufigen Öffnungskonzept. 

Neu hierbei ist: Welche Öffnungen in welchen Bundesländern oder Regionen jeweils gelten dürfen, ist stark an die Inzidenzwerte gekoppelt. Wird eine bestimmte Marke wieder überschritten, greift eine sogenannte "Notbremse" - und die Lockerungen werden zurückgenommen. So sehen die Beschlüsse im Detail aus:

Erster Öffnungsschritt

Der erste Lockerungsschritt umfasste bereits die Öffnung von Schulen und Kitas sowie Frisören zum Wochenbeginn.

Das könnte Sie auch interessieren

Zweiter Öffnungsschritt

In einem zweiten Öffnungsschritt sollen ab Montag Buchhandlungen, Blumen- und Gartenmärkte wieder öffnen dürfen, allerdings mit begrenzter Kundenanzahl: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter, so heißt es im offiziellen Beschlusspapier der Bundesregierung.

Auch die bisher noch geschlossenen "körpernahen Dienstleistungsbetriebe" sowie Fahr- und Flugschulen dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Allerdings gilt: Sollte nicht dauerhaft eine Maske getragen werden können, ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.

Dritter Öffnungsschritt

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sind weitere Lockerungen möglich:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal zehn Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner dürfen folgende Regeln gelten:

  • die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote ("Click and meet"), wobei ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung in einem festen Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung in das Geschäft darf
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
  • Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen

Aber: Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die alten Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Dann greift die sogenannte "Notbremse".

Das könnte Sie auch interessieren

Vierter Öffnungsschritt

Sofern sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat und stabil unter 50 bleibt, kann der vierte Öffnungsschritt greifen. Dieser umfasst:

  • die Öffnung der Außengastronomie
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 können 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen getroffen werden:

  • die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest erforderlich
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen

Aber: Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die alten Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Dann greift erneut die sogenannte "Notbremse".

Fünfter Öffnungsschritt

Hat sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert und ist  stabil bei unter 50 Neuinfektionen, kann der fünfte und vorerst letzte Öffnungsschritt greifen. Dieser umfasst:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich
  • Kontaktsport in Innenräumen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 können 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen gelten:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis)

Aber auch hier gilt erneut: Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, tritt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die "Notbremse" in Kraft.

Darf ich bald wieder mehr Menschen treffen?

Ja! Ab Montag, 8. März, sind Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus einem zweiten Haushalt erlaubt. "Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt", heißt es im Papier der Bundesregierung.

In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche kann dies sogar auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Aber: Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, tritt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag erneut die "Notbremse" in Kraft. Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Was wurde zu Schnelltests beschlossen?

Um die Corona-Lockerungen durchzuführen, seien Schnelltests ein "wichtiger Baustein". Ab dem 8. März soll daher jeder Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche erhalten. Der Test könne in Testzentren oder beauftragten niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden. Die Kosten hierfür übernimmt der Bund.

Schnelltests sollen die Öffnungsschritte begleiten.
Schnelltests sollen die Öffnungsschritte begleiten. | Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In der Wirtschaft und in Schulen und Kitas soll es regelmäßig kostenlose Schnelltests geben: mindestens einmal pro Woche beziehungsweise Präsenzwoche.

Wie sieht es mit den Corona-Impfungen aus?

"Bis zum Ende der laufenden Kalenderwoche werden nach Angaben der Hersteller über elf Millionen Impfdosen an die Länder ausgeliefert sein. Aktuell werden am Tag bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt", heißt es im Beschlusspapier der Bundesregierung. 

Für Ende März/Anfang April sei zudem vorgesehen, Hausärzte in die Impfkampagne einzubeziehen. Dann kann die Corona-Schutzimpfung auch dort empfangen werden. 

Werden Ferien in Baden-Württemberg verkürzt?

Diese Möglichkeit hat der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gegenüber der Zeitung "Mannheimer Morgen" am Donnerstag ins Gespräch gebracht. Der Grund: Damit sollen Wissenslücken nach der langen Schließung der Schulen geschlossen werden können.

"Man könnte an den Ferien ein bisschen was abknapsen, um Unterrichtsstoff nachzuholen. Solche Überlegungen wird man ernsthaft anstellen müssen." Auf die Frage, ob er dabei an die Sommerferien denke, sagte er: "Darüber könnte man mal nachdenken." 

Winfried Kretschmann, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg. | Bild: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Lehrer müssten sich zunächst einen Überblick über die im Fernunterricht entstandenen Lücken verschaffen, sagte der Regierungschef der Zeitung weiter. "Zur Behebung der Defizite braucht es zusätzliche Betreuungsangebote und Sonderprogramme", fügte er an. Notwendig seien besondere Formen der Nachhilfe, außerdem müssten auch Nicht-Lehrkräfte eingesetzt werden.

"Es muss dabei um eine zielgerichtete Förderung gehen und wir müssen die erreichen, die es auch wirklich brauchen." Es könnten tiefe Schäden in der Bildung und der Psyche der Kinder entstanden sein, gab Kretschmann zu bedenken. "Wir müssen uns verstärkt um diese Kinder kümmern, wenn der Unterricht wieder normal läuft. Das wird eine große Aufgabe."

Wie geht es weiter?

Über weitere Öffnungen und "die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels" werde laut Bundesregierung am Montag, 22. März, beim nächsten Bund-Länder-Treffen beraten.

Mehr zum Thema Coronavirus-Karlsruhe: Corona-Virus in Karlsruhe