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Karlsruhe: Ikea in Karlsruhe: RVMO beschließt "Möbelhaus-Areal" am Weinweg

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Ikea in Karlsruhe: RVMO beschließt "Möbelhaus-Areal" am Weinweg

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    Ikea betreibt derzeit 48 Möbelhäuser in Deutschland. Foto: David Ebener
    Ikea betreibt derzeit 48 Möbelhäuser in Deutschland. Foto: David Ebener

    Das letzte Wort hat jedoch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, so heißt es in einer Pressemeldung. Mit dieser Planänderung möchte der Regionalverband den Bereich der Vorhabenfläche sowie des benachbarten Möbelhauses als konzentrierten Standort für regional bedeutsame Einrichtungskaufhäuser sichern.

    "Die Region setzt damit ein klares Signal für das Oberzentrum Karlsruhe. Einrichtungskaufhäuser einer bestimmten Größe sind dort am besten platziert. Durch die Nähe zum Verbraucher werden lange Anfahrtswege vermieden und damit die Umwelt geschont", erläutert Verbandsdirektor Gerd Hager.

    Mit der Regionalplanänderung reagiere der Planungs-verband auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim. Dieses bestätige ein spezielles Anforderungsprofil von Möbelunternehmen einer bestimmten Größe. Demnach seien Einrichtungskaufhäuser ein besonderer Betriebstypus, die neben Möbeln verschiedene zentrenrelevante Hauptsortimente führen, zum Beispiel Lederwaren oder Wohnaccessoires. Im bisherigen Ergänzungsstandort waren diese auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt.

    Mit der Regionalplanänderung können künftig zentrenrelevante Sortimente auf einer größeren Fläche angeboten werden. "Die neue Festlegung im Regionalplan als Vorranggebiet Einrichtungskaufhaus setzt die Rahmenbedingungen für die kommunale Bauleitplanung. Beim anvisierten Vorhaben werden die Auswirkungen auf die Karlsruher Innenstadt und die der Nachbarstädte detailliert geprüft", blickt Hager in die Zukunft. Erste Einschätzungen von Gutachtern haben bereits ergeben, dass ein typisches Einrichtungskaufhaus an diesem Standort die raumordnerischen Ge- und Verbote wie Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot einhalten kann.

    Damit werde auch der jahrelange Rechtstreit über die Standortfrage eines schwedischen Möbelkonzerns in Rastatt zu einem guten Ende geführt. "In Karlsruhe benötigen etwa fünfzig Prozent der potenziellen Kunden aus der Region einen Anfahrtsweg von unter zehn Kilometern. In Rastatt wären es nur etwa zwanzig Prozent. Zudem bietet der Standort in Karlsruhe eine erheblich bessere Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr". Hager sieht die Stadt Rastatt ebenfalls als Gewinner dieser Entwicklung. Auf der Grundlage eines Raumordnungsverfahrens entsteht dort ein renommiertes Möbelhaus mit 18.000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Das war nur durch eine interkommunale Vereinbarung der Städte Baden-Baden, Bühl, Gaggenau, Gernsbach und Rastatt mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein möglich.

    "Das künftige Möbelhaus in Rastatt entspricht seinem zulässigen Einzugsgebiet. Für den schwedischen Möbelriesen wäre der Standort zu weit von den meisten Kunden entfernt gewesen", so Hager. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird nun eine Genehmigung der Regionalplanänderung für das "Vorranggebiet Einrichtungskaufhaus" prüfen. Mit einer Entscheidung ist Anfang 2016 zu rechnen.

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