Derzeit sind in Karlsruhe laut Stadtverwaltung über 7.000 Hunde zur Hundesteuer registriert. Nach der Karlsruher Hundesteuersatzung ist jeder über drei Monate alte Hund bei der Stadtkämmerei, Sachgebiet Kommunale Steuern, anzumelden.
Bußgelder drohen
Die Hundehalter müssen dafür sorgen, dass ihr Hund eine gültige Steuermarke trägt. Mit Steuernachforderungen oder auch Verwarnungs- und Bußgeldern müssen jene Hundebesitzer rechnen, die während der Kontrolle mit einem nicht angemeldeten Vierbeiner angetroffen werden.
Der Anmeldevordruck ist auf der Website der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de zu finden sowie in den Bürgerbüros oder auch direkt bei der Stadtkämmerei, Adlerstraße 20a, Zimmer 003, erhältlich. Telefonische Auskunft erteilt die Dienststelle unter der Nummer 0721/133-2204.