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Karlsruhe: Hülle ohne Inhalt?

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Hülle ohne Inhalt?

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    Siebenmorgen hatte laut einem BNN-Bericht "mit Entschiedenheit" Stobers Vorwürfe zurückgewiesen, er habe als Verwaltungsratsmitglied der Zähringer Stiftung schuldhaft und grob fahrlässig unterlassen, die Vermögensinteressen der Stiftung wahrzunehmen.

    "Nie im Zusammenhang mit der Zähringer Stiftung genannt"?

    Allerdings sei es Aufgabe des Landtags, so Stober weiter, die Vorgänge um die Zähringer Stiftung und die Ursachen dafür aufzuklären, dass die Stiftung eine "leere Hülle" ohne Inhalt geblieben sei. Da nach Auffassung der Expertenkommission sowohl der Verwaltungsrat der Zähringer Stiftung, dem neben Siebenmorgen auch Markgraf Max von Baden und der Kunstberater Christoph Graf Douglas angehören, als auch die Stiftungsaufsicht des Landes dies noch bis ins Jahr 2006 hinein hätten verhindern können, stellt sich laut Stober in der Tat die Frage nach den Verantwortlichkeiten. Alle beteiligten Personen würden sich daher in den nächsten Wochen und Monaten der Frage stellen müssen, wie es zu der Verjährung der Ansprüche der Zähringer Stiftung gegen das Haus Baden kommen konnte.

    Entschieden weise er allerdings Siebenmorgens Äußerung zurück, so der Karlsruher SPD-Abgeordnete weiter, dass die laut dem Gutachten der Expertenkommission dem Haus Baden zufallenden Bestände nie im Zusammenhang mit der Zähringer Stiftung genannt worden seien. Vielmehr sei über die Jünke'sche Gemäldesammlung, das Kopf'sche Kunstmuseum und die Wessenberg'sche Gemäldesammlung, um die es im Augenblick gehe, im Testament des letzten badischen Großherzogs Friedrich II. eindeutig deren Aufnahme in die neu zu gründende Zähringer Stiftung verfügt worden.

    Unabhängig von dieser "Unstimmigkeit" begrüßt Stober ausdrücklich die Hinweise Siebenmorgens auf den umfangreichen Aufwand, den das Badische Landesmuseum zur Restauration der Bestände des Kopf'schen Kunstmuseums und der Jüncke'schen Gemäldesammlung betreiben musste. Es stelle sich daher die Frage, gibt Stober abschließend zu bedenken, ob von den 5,6 Millionen Euro, die für den Erwerb der dem Haus Baden verbliebenen Kunstgegenstände derzeit im Raume stehen, diese Restaurationsaufwendungen bereits zugunsten des Landes berücksichtigt seien.

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