"Was erlaubt ist, hängt immer auch von der Branche ab. Ganz einfach ist es bei Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften, die häufig schon per Gesetz vorgegeben sind. Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber – unabhängig von den Temperaturen – einem Bauarbeiter vorschreiben, dass der einen Helm trägt. Auch wenn jemand zum Beispiel in der Küche arbeitet, darf der Arbeitgeber ihm selbst bei größter Hitze eine Kopfbedeckung – bei Männern zusätzlich auch einen Bartschutz – vorschreiben", heißt es seitens der Arag.
Chef muss für Schutz sorgen
Laut ARAG-Experten müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter bei der Arbeit geschützt sind. In Berufen, die im Freien stattfinden – beispielsweise auf dem Bau oder im Freibad – können also auch UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Sonnenbrillen oder Sonnencreme dazugehören und müssen vom Chef gestellt oder bezahlt werden. Aber auch technische Maßnahmen, wie etwa Markisen, Schatten spendende Planen oder Schirme können dazugehören.

"Zwar ist es nicht in allen Berufen möglich, aber der Arbeitgeber kann zudem die Arbeitsstunden in der heißesten Tageszeit gegen Mittag in kühlere Morgen- oder Abendstunden verlegen, wenn die UV-Strahlung geringer ist", heißt es in der Mitteilung weiter.
Hitzefrei auch auf der Arbeit?
Komplizierter wird es beim Thema Hitzefrei. Arbeitnehmer haben trotz extrem heißer Tage keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung. "Hitzefrei ist ein Privileg, das leider nur Schüler genießen", so die Arag. Trotzdem müsse der Arbeitgeber beachten, dass die Lufttemperatur in den Innenräumen nicht die 26 Grad marke übersteigt.

Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein. An Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden sind wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlungen vorzusehen. Doch die Arag Experten weisen darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Regel zum Stand der Technik handelt. Sie begründet keine Rechte des Arbeitnehmers.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Ist die Hitze zu extrem, wird man dem Arbeitnehmer aber das Recht zugestehen müssen, seine Arbeitsleistung unter Aufrechterhaltung des Lohnanspruchs zurückzuhalten. Da der Arbeitgeber für die hohen Außentemperaturen nicht verantwortlich ist, raten die Arag Experten, die Arbeitsleistung aber nur nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt zurückzuhalten.

"Das Arbeiten aufgrund der Hitze einfach einzustellen, sei hingegen keine gute Idee. Dies wäre zwar denkbar, wenn der Arbeitgeber keinerlei Schutzmaßnahmen ergreift und es aufgrund der hohen Temperaturen zu konkreten gesundheitlichen Gefahren für den Arbeitnehmer kommen kann. Der Arbeitnehmer riskiert aber, dass er eben nicht beweisen kann, dass dies wirklich der Fall war. Die Gefahr, eine Abmahnung oder unter Umständen sogar eine Kündigung zu kassieren, wäre für den Arbeitnehmer dann einfach zu hoch", heißt es in der Mitteilung abschließend.
Was hilft gegen Hitze im Büro?
Arag Experten raten dazu, sich kalte Fußbäder vorzubereiten oder zumindest hin und wieder kaltes Wasser über die Handgelenke laufen zu lassen
Atmungsaktive, luftdurchlässige Kleidung und leichtes Schuhwerk können ebenfalls helfen, die Körpertemperatur in Schach zu halten. Wärmequellen wie z. B. Drucker, Lampen, Computer und andere elektrische Geräte sollten nur bei Bedarf in Betrieb sein und nach Feierabend ganz vom Netz genommen werden.