Das Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) weist deshalb in einer Pressemitteilung explizit auf die Gefahr hin. "Entgegen der Hinweise der Hersteller brauchen diese Flugkörper die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium", erklärt Björn Weiße, Leiter des BuS. Dieses erteile wegen der Gefährlichkeit allerdings keine Genehmigungen.
Die brennenden Laternen würden unkontrolliert davon fliegen und könnten trockene Wiesen, Felder oder Wälder in Brand setzen. Sie seien außerdem eine Gefahr im Umfeld von Tankstellen, Hochspannungsmasten oder anderen explosionsgefährdeten Orten. Bis zu 50.000 Euro kann der ordnungswidrige Spaß kosten.