Der BGH hat entschieden: Auch wenn Radfahrer keinen Schutzhelm tragen, haben sie bei unverschuldeten Unfällen Anspruch auf vollen Schadenersatz - und widerspricht damit einem vorherigen Urteil.
ADFC: Helm verhindert keine Unfälle
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt das Urteil des BGH. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Wenn ein Radfahrer unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfall werde, dann dürfe ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzsprüche streitig machen - egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde.
Überhaupt hält der ADFC wenig von einer generellen Helmpflicht für Radfahrer: "Radfahren ist keine Risikosportart, sondern gesunde Bewegung im Alltag. Für Kinder, ältere Menschen oder besonders sportliche Fahrer ist der Helm empfehlenswert. Aber der Helm verhindert keine Unfälle und wird als Sicherheitskonzept stark überbewertet. Die Sicherheit von Radfahrern verbessert sich in erster Linie durch intelligente Radwegekonzepte und vor allem durch aufmerksame Autofahrer", so ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork.
Polizei Karlsruhe: "Ein zweischneidiges Schwert"
Bei der Karlsruher Polizei sieht man das etwas zwiespältiger. Prinzipiell empfiehlt Joachim Zwirner, der Leiter des Referats Verkehr, das Tragen eines Helms. Ihm zufolge verzeichnet das Polizeipräsidium Karlsruhe in diesem Jahr 389 Unfälle mit verletzten Radfahrern. Das sei eine Steigerung um 51 Prozent. 102 Radfahrer seien sogar schwer verletzt worden, was einem Anstieg von 70 Prozent entspricht.
Eine generelle Helmpflicht hingegen bezeichnet Zwirner als "zweischneidiges Schwert". Prinzipiell sei das Tragen eines Helms empfehlenswert, da bei Fußgängern wie auch bei Radfahrern vor allem der Kopf gefährdet sei. Dennoch sieht er auch Probleme, die eine gesetzliche Verordnung mit sich bringen könnte: Auf der einen Seite sei die Überwachung der Helmpflicht bei Fahrrädern deutlich schwieriger als eine Überprüfung der Gurtpflicht bei Autofahrern. Gleichzeitig könne ein verpflichtender Kopfschutz einer Erhöhung des Radfahreranteils entgegenwirken, da manche den Helm unbequem finden könnten - und dann möglicherweise ganz auf das Fahrrad verzichten.
Vorausgegangen war der Urteilsentscheidung die Klage einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein. Sie war auf dem Weg zur Arbeit, als eine Autofahrerin die Autotür öffnete. Die Klägerin war dabei schwer am Kopf verletzt worden. Das Oberlandesgericht sprach ihr eine 20-prozentige Mitschuld zu, da sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Daher sollte sie weniger Schadenersatz erhalten.