"Wir sind sehr dankbar über den Vorschulplatz in der Grundschulförderklasse. Doch bei der Nachmittagsbetreuung fallen wir einfach aus dem Raster." Mit diesen Worten wendet sich die nächste besorgte Leserin an die Redaktion. Da das Kind in Karlsruhe eine Grundschulförderklasse besuchen soll, wurde ihm eine Grundschule zugeteilt - aber nicht im eigenen Wohnort.

Der Hort der Grundschulförderklasse nehme aber nur Kinder aus dem eigenen Ort auf. Und der Hort der Grundschule des Wohnortes, nehme nur Kinder der eigenen Grundschule auf. Weil das Kind einen zusätzlichen Förderungsbedarf hat und damit nicht die ortseigene Grundschule besuchen kann, fällt es bei der Betreuung also aus dem System. Jetzt hoffen die Eltern auf eine Tagesmutter. Doch auch hier brauche es viel Glück, so die Leserin.
"Die letzten Plätze wurden bereits letzte Woche vergeben."
Ähnlich geht es einem besorgten Vater. Auch sein Sohn hat nun einen Vorschulplatz in einer Grundschulförderklasse bekommen - auch hier nicht im eigenen Wohnort. Nichtsdestotrotz nehme der Hort der zugeteilten Grundschule die Kinder der eigenen Grundschule auf. Doch da die Zuteilung wohl etwas Zeit in Anspruch genommen habe, lautete die Antwort des Schülerhorts: "Die letzten Plätze wurden bereits letzte Woche vergeben."

Das trifft auf Unverständnis, zumal die Stadt ausdrücklich erklärt, dass der Hort ein "Angebot der Jugendhilfe ist, welcher für Familien mit zusätzlichem Hilfebedarf konzipiert ist". Bei dem oben geschilderten Fall handele es sich nach eigenen Angaben des Lesers um einen in Teilzeit arbeitenden Vater (6 Stunden/Tag), dessen Frau pflegebedürftig wurde. Als einzige Betreuungsmöglichkeit bleibe hier nur noch die Großmutter des Kindes, mit der Hoffnung auf eine verlässliche Grundschule, die das Kind von 7.30 Uhr - 14 Uhr beschult.
Die Träger entscheiden über die Platzvergabe
Ka-news.de wendet sich mit diesem Fall an die Stadt. Diese erklärt: "Die Platzvergabe erfolgt auch bei den Horten analog der Kita-Platzvergabe: Die Einrichtungsleitung entscheidet gemeinsam mit dem Träger des Hortes über die Platzvergabe." Und weiter heißt es, da die Platzvergabe in Trägerhoheit liege, sei diese dezentral organisiert. Die Träger führen eigene Wartelisten und stimmen sich bei Bedarf untereinander ab, um die Platzvergabe möglichst gerecht zu gestalten und dringlichem Bedarf entsprechen zu können.
Sprich, der Träger entscheidet und in dem Fall des Leser hat der Träger wohl entschieden: "Die letzten Plätze wurden bereits letzte Woche vergeben."

Ab 2026 muss jedem Kind eine Nachmittagsbetreuung geboten werden
Aktuell handelte es sich bei den ganztägigen Betreuungsangeboten noch um eine freiwillige kommunale Aufgabe. Doch das soll sich in den nächsten Jahren ändern. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft treten. Damit soll der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderangebote geltend werden.
Der Stadt Karlsruhe sei nach eigenen Angaben bewusst, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eine enorme Veränderung in der Schul- und Betreuungslandschaft ist: "Die Antworten und Lösungen dazu werden derzeit in einem umfangreichen Prozess erarbeitet mit dem Ziel, ab dem Schuljahr 2026/2027 jedem Grundschulkind einen Betreuungsplatz anbieten zu können." Konkrete Aussagen während der Planungsphase könnten aber noch nicht getroffen werden.
Fest stehe nur, dass die Hälfte aller Grundschulen in der Stadt bereits Ganztagsgrundschulen seien und dieses Konzept soll auch weiterhin eine wichtige Rolle in der Betreuungslandschaft spielen. Die Struktur der Grundschulen hänge aber von der insgesamten Entwicklung der Schullandschaft ab. So die Stadt gegenüber ka-news.de.