Das Amtsgericht sah es nach Angaben des Hauptzollamts Karlsruhe als erwiesen an, dass der Angeklagte als Inhaber einer Kfz-Werkstatt über zwei Jahre hinweg zu Unrecht "Hartz IV"-Leistungen bezogen hat. Seine Tätigkeit hatte der Mann den Ermittlungen des Karlsruher Hauptzollamts zufolge gegenüber den Behörden nicht ordnungsgemäß angezeigt. Dadurch sei ein Gesamtschaden in Höhe von rund 18.300 Euro entstanden.
Auch die Lebensgefährtin des Verurteilten wurde wegen Beihilfe zum Leistungsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten - ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt - verurteilt.