Für eine Zwangseinweisung ist laut dem Behördensprecher ein richterlicher Beschluss nötig. "Die zwangsweise Unterbringung ist kein neues Instrument, sie konnte auch bisher schon angeordnet werden und wurde in Einzelfällen auch bisher schon angeordnet." Es handle sich bei der zwangsweisen Unterbringung nicht um eine Strafmaßnahme, sondern um eine Maßnahme des Infektionsschutzes. "Derzeit sind wir in der Abstimmung mit Krankenhäusern im Land, die aus unserer Sicht geeignet sind, um hartnäckige Quarantäneverweigerer für einige Tage gesichert unterzubringen."
Auf dieses Verfahren hatten sich Gesundheitsminister Manne Lucha und Innenminister Thomas Strobl schon Anfang Dezember geeinigt. Das Innenministerium hatte auf eine strikte Zwangseinweisung solcher Personen in eine zentrale Klinik im Land gedrängt. Lucha hatte dafür plädiert, dass sich die Kommunen dezentral darum kümmern, da es sich um Einzelfälle handle.