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Karlsruhe: Handwerkskammer teilt mit

Karlsruhe

Handwerkskammer teilt mit

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    Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung im Sommer 2005 kann von allen Lehrlingen beantragt werden, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März 2006 absolvieren und folgende Bedingungen erfüllen:

    • das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern beziehungsweise Bereichen einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf (in der Regel Halbjahreszeugnis),
    • das Zwischenprüfungszeugnis weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
    • Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellen- und Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
    • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
    • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte/Ausbildungsnachweise,
    • die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten,

    Die Lehrzeit kann um bis zu sechs Monate in dem Fall verkürzt werden, wenn Auszubildende einen Realschul- oder gleichwertigen Abschluss haben. Lehrlinge mit der Fachhochschul- oder Hochschulreife, die zu Beginn der Ausbildung über 21 Jahre alt sind oder eine Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben, können die Ausbildung um bis zu zwölf Monate verkürzen. Der Antrag auf Abkürzung der Ausbildungszeit soll allerdings in den ersten zwölf Monaten nach Beginn der betrieblichen Lehrzeit gestellt werden.

    Anträge und weitere Informationen sind bei den Dienststellen der Handwerkskammer Karlsruhe für den Bereich Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721/1600148 oder 0721/1600149 erhältlich, für Pforzheim unter der 02731/4280680, für Baden-Baden unter der 07221/9965690, sowie für den Bereich der Kreishandwerkerschaft Calw unter Telefon 07051/2162. Bei den Fragen über die Zulassung unter Befreiung vom Nachweis der Lehre können sich die Interessenten an das Sachgebiet Gesellenprüfung der Handwerkskammer Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721/1600151 wenden.

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