In die Klasse 5 des Gymnasiums können Schüler nur dann aufgenommen werden, wenn der Wunsch der Erziehungsberechtigten mit der Grundschulempfehlung, der Gemeinsamen Bildungsempfehlung übereinstimmt oder wenn das Kind die Aufnahmeprüfung bestanden hat.
Ein Blatt des Durchschreibsatzes der Grundschulempfehlung oder der Gemeinsamen Bildungsempfehlung ist bei den aufnehmenden Gymnasien abzugeben. Die Grundschule stellt für jedes Kind nur ein einziges Exemplar der Grundschulempfehlung aus, um unzulässige Mehrfachanmeldungen zu vermeiden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Alle elf Karlsruher allgemein bildenden öffentlichen Gymnasien nehmen Jungen und Mädchen auf. Eltern von Schülern der vierten Klassen, die sich vorab über die in Frage kommenden Gymnasien informieren möchten, sollten sich entsprechende Veranstaltungen der Schulen vormerken. Beginn ist jeweils um 19 Uhr.
- Bismarck-Gymnasium (Bismarckstraße 8), Montag, 8. März (Infos zum Hochbegabtenzug)
- Fichte-Gymnasium (Sophienstraße 12 bis 16), Dienstag, 9. März
- Humboldt-Gymnasium (Wilhelm-Hausenstein-Allee 22), Mittwoch, 10. März
- Markgrafen-Gymnasium (in der Karlsburg), Mittwoch, 10. März
- Max-Planck-Gymnasiums (Krokusweg 49), Donnerstag, 11. März
- Gymnasiums Neureut (Unterfeldstraße 6), Donnerstag, 11. März
- Otto-Hahn-Gymnasiums (Im Eichbäumle 1), Freitag, 12. März
- Lessing-Gymnasium (Sophienstraße 147), Montag, 15. März
- Bismarck-Gymnasium, Dienstag, 16. März
- Kant-Gymnasium (Englerstraße 10), Mittwoch, 17. März
- Goethe-Gymnasium (Renckstraße 2), Donnerstag, 18. März
- Helmholtz-Gymnasium (Kaiserallee 6), Freitag, 19. März (Eltern sind mit ihren Kindern willkommen, denn für diese hat die Schule ein gesondertes Programm vorbereitet)
Die Anmeldungen selbst erfolgen dann entsprechend der Grundschulempfehlung am Mittwoch, 24. März, oder Donnerstag, 25. März. Die genauen Öffnungszeiten sollten Eltern beim jeweiligen Gymnasium erfragen. Anmeldungen entsprechend der Gemeinsamen Bildungsempfehlung nehmen die Gymnasien bis Donnerstag, 6. Mai, entgegen.
Schließlich können Schüler nach bestandener Aufnahmeprüfung (Haupttermin) noch bis Donnerstag, 1. Juli, oder Freitag, 2. Juli, angemeldet werden. Die Anmeldungen nach bestandener Aufnahmeprüfung (Nachtermin) erfolgen unmittelbar danach, spätestens am Dienstag, 13. Juli.
Rechtzeitig zwei Alternativen überlegen
Zwar bemüht sich jede Schule, alle Anmeldungen zu berücksichtigen, mit der Entgegennahme der Anmeldung ist jedoch noch keine Zusage über die Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium verbunden. Denn wo die räumliche und personelle Kapazität nicht ausreicht für alle Anmeldungen, müssen Schüler von anderen Gymnasien aufgenommen werden. Dabei wird von den betroffenen Schulen und der Schulverwaltung in jedem Einzelfall geprüft, ob der Besuch eines anderen Gymnasiums zumutbar ist.
Die Kriterien setzten die Schulen im Rahmen ihrer Besonderheiten fest, zu ihnen zählen etwa auch Geschwisterkinder. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung spielt keine Rolle. Um eine Auswahl möglichst entsprechend den Wünschen treffen zu können, müssen Eltern bei der Anmeldung nicht nur das favorisierte Gymnasium, sondern zusätzlich zwei weitere Schulen als mögliche Alternativen angeben.
Die Aufnahme in ein von der Wohnung aus gut erreichbares Gymnasium ist nicht in Frage gestellt. Sollte die Aufnahme in das ursprünglich gewählte Gymnasium nicht möglich sein, werden Eltern bis spätestens Mittwoch, 28. April, benachrichtigt, an welchem Gymnasium ein Platz für ihr Kind reserviert ist.